Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 04.10.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:18 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

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-       Für den 29. Oktober ist die jährliche Auftaktveranstaltung des Bezirkes zur Bekämpfung der Miniermotte auf dem Buschrosenplatz geplant. Alle Interessierten sind aufgerufen, gemeinsam mit Schülern der Herman-Nohl-Schule und Mitarbeitern des NGA das Laub der dortigen Kastanien zu sammeln. In einer gesonderten Pressemitteilung wird auf diesen Termin hingewiesen. Die Auftaktveranstaltung der Senatsverwaltung findet am 31. Oktober im Tiergarten statt.

 

-    Das NGA Neukölln bemüht sich, bei allen Baumaßnahmen die im Bezirk durchgeführt werden, den notwendigen Baumschutz (DIN 18 920 -  Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen) einzufordern. Die größte Schwierigkeit dabei ist, überhaupt von der Baumaßnahme zu erfahren. Wenn wir auf Grund von schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit hier nicht eine engagierte Mitarbeiterin hätten, die durch eigene Beobachtungen oder Hinweisen von Mitarbeitern und Bürgern nachgehend tätig wird, würde es beim Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen noch viel schlimmer aussehen. Baumaßnahmen müssen heute nur noch ab einer gewissen Größenordnung angezeigt und das NGA beteiligt werden. Ansonsten handelt es sich um sogenannte kleine Baumaßnahmen, über die das NGA noch nicht einmal informiert werden muss. Hierzu gehören insbesondere die diversen Aufgrabungen der unterschiedlichen Leitungsverwaltungen (z. B. Vattenfall, GASAG, Wasserbetriebe, Telekommunikation jeglicher Art), die natürlich darauf bedacht sind, ihre Verwaltungstätigkeit gering zu halten und aus einer großen Maßnahme lieber mehrere kleine machen, um unsere Beteiligung zu vermeiden. Dies bedeutet aber nicht, dass die BaumschutzVO und die spezielle DIN 18 920 nicht einzuhalten ist. Aber, wo kein Wissen über Baumaßnahmen vorhanden ist, kann auch nicht eingefordert werden. Insbesondere bei Wurzelschäden bekommen wir dies dann oft erst mit, wenn im Extremfall ein Baum aus unerklärlichen Gründen umkippt und wir dann feststellen, dass durch eine uns nicht bekannte Baumaßnahme Wurzeln gekappt und nicht behandelt wurden.

 

-    Auf Grund der aktuellen Pressemitteilungen zum Bau eines Hindu-Tempels im Volkspark Hasenheide, haben sich die Naturschutzverbände gemeldet und ihre Beteiligung nach § 39 des Berliner Naturschutzgesetzes, wie auch § 35 Baugesetzbuches eingefordert. Derzeit liegt noch kein konkreter Bauantrag vor und somit  kann auch noch keine Beteiligung stattfinden. Im Vorfeld haben wir jedoch bereits neben grundsätzlichen Abstimmungen zu dem geplanten Bauvorhaben ein Eingriffsgutachten gefordert. Die Hindu-Gemeinde beabsichtigt nach unserer Kenntnis, damit einen Landschaftsarchitekten zu beauftragen.

 

-       Auf Grund des Hinweises von Frau Klein in der letzten Ausschusssitzung über eine Zusage von Frau Tümmler von der BSR im Ausschuss für Wohnen und Umwelt am 6. Juni, hat das NGA Kontakt mit dem Betriebshof Nobelstraße aufgenommen und inzwischen eine Regelung getroffen, wie das NGA weiße Ware, Fernseher usw., die in Grünanlagen oder auf Flächen des Straßenbegleitgrüns vom NGA „gefunden“ werden, kostenlos abgegeben werden können.

 


 
 

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