Auszug - Friedhofsentwicklungsplan  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.10.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:18 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Frau Lohff begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung rechtzeitig den Ausschussmitgliedern zugegangen ist

Frau Lohff begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung rechtzeitig den Ausschussmitgliedern zugegangen ist. Es werden keine Einwände gegen die Tagesordnung erhoben.

 

 

Herr BzStR Blesing erläutert einleitend die Situation im Friedhofswesen. Die Bezirke sind quantitativ sehr unterschiedlich mit Friedhofsflächen versorgt, wobei Neukölln vergleichsweise viele Fried- und Kirchhöfe aufweist. Das Naturschutz- und Grünflächenamt ist nur für die städtischen Friedhöfe zuständig. Städtische und kirchliche Friedhofsflächen sind jedoch, insbesondere unter finanziellen Aspekten, im Zusammenhang zu betrachten. Da verstärkt preiswerte Bestattungen nachgefragt werden und die Kirchen nicht an die Gebührenordnung gebunden sind, entscheiden sich die Angehörigen bei der Wahl des Bestattungsortes häufig für die kostengünstigeren Kirchhöfe. Eine Angleichung der Gebühren, wie durch den Senat geplant, hat bisher nicht stattgefunden. Auch bei der Planung des langfristigen Bedarfes an Bestattungsflächen sind öffentliche und kirchliche Friedhofsflächen im Zusammenhang zu sehen. Dies schlägt sich in dem vom Senat vorgelegten Friedhofsentwicklungsplan nieder.

 

Herr Kanert führt aus, dass Berlin vor der Wiedervereinigung als „Insel“ immer genügend Bestattungsfläche als Teil der Daseinsvorsorge bereithalten musste. Um den entsprechenden Flächenbedarf zu begrenzen, wurden Urnenbestattungen erheblich preiswerter angeboten als Sargbestattungen. Dies wurde nach der Wende aufgehoben, allerdings ohne die entsprechende Wirkung.

 

Mit den Arbeiten zur Aufstellung des Friedhofsentwicklungsplans (FEP) Berlin wurde im Jahr 2000 begonnen mit dem Zielhorizont 2020. Die Tabelle aus dem FEP - Anlage 1- gibt einen Überblick der für die Bezirke ermittelten Versorgungs- und Bedarfswerte.

 

Die Tabelle zeigt für Neukölln eine erhebliche Überversorgung von 57,01 ha, die anderen Nutzungen (Grünflächen, Gewerbe/Wohnen) zugeführt werden sollen, wobei dies bei pietätsbefangenen Flächen erst sehr langfristig erfolgen kann. Die Tabelle Anlage 2 vermittelt eine Übersicht der geplanten Umnutzungen  städtischer und kirchlicher Friedhofsflächen.

 

Anschließend erläutert Herr Kanert die unterschiedlichen Bestattungsarten sowie anhand der Entwürfe des FEP bzw. teilweise alternativer Konzepte des NGA die geplanten Entwicklungen der einzelnen städtischen Friedhöfe in Neukölln. Problematisch bei Umnutzungen sind insbesondere Wahlgrabstätten mit Zubelegungsmöglichkeiten, da sich hierdurch die zu berücksichtigenden Liegefristen verlängern.

 

Der Text – einschließlich der Erläuterungen zu den unterschiedlichen Bestattungsarten - und die Pläne des FEP zu den Neuköllner Fried- und Kirchhöfen sind im Internet unter folgendem Pfad einzusehen und werden daher im Rahmen dieses Protokolls nicht weiter ausgeführt:

 

Textteil für Berlin

 

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/friedhoefe_begraebnisstaetten/downloads/fep_text.pdf

 

Kartenteil Neukölln

 

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/friedhoefe_begraebnisstaetten/downloads/fep_anl11_plang_neuk.pdf

 

Die Pläne des NGA zur Entwidmung von städtischen Friedhofsflächen sind dem Protokoll in Kopie (Anlage 3a-f) beigefügt, wobei die dort schraffiert dargestellten Flächen jeweils die aufzugebenden Bereiche markieren. Der Entwurf des FEP wurde in Abstimmung mit dem Bezirk den örtlichen Bedürfnissen angepasst, in der Gesamtbilanz jedoch weitgehend unverändert belassen.

 

Erwähnenswerte Besonderheiten zeigen sich auf dem Friedhof Columbiadamm mit der zunehmenden Anzahl Muslimischer Bestattungen nach Deutschem Recht sowie auf dem Friedhof Lilienthalstraße, wo derzeit Gespräche mit der Polnischen Kirchengemeinde über die Nutzung der dortigen Baulichkeiten einschließlich der Feierhalle geführt werden.

 

Die Tabelle Anlage 4 stellt die Gesamtflächenbilanz für Neukölln dar. Hierbei ist zu berücksichtigen,  dass aufgrund der Liegefristen von 20 Jahren, einer Übergangsfrist von weiteren 10 Jahren sowie der Problematik von Wahlgrabstätten viele der betroffenen Flächen frühestens nach 40 Jahren entwidmet werden können.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Kanert den seitens des Senats erwarteten Einspareffekt durch die Aufgabe von Friedhofsflächen. Neben dem erwarteten Gewinn aus der Veräußerung einzelner Flächen zur Wohn-/Gewerbenutzung resultiert der fiskalische Effekt vor allem aus der Umnutzung in Grünflächen der Pflegeklassen III und IV, deren Unterhaltung weniger aufwändig und damit kostengünstiger ist als die von Friedhofsflächen.

 


 
 

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