Auszug - Friedhofsentwicklungsplan
Frau Lohff begrüßt die Anwesenden und stellt fest,
dass die Einladung rechtzeitig den Ausschussmitgliedern zugegangen ist. Es
werden keine Einwände gegen die Tagesordnung erhoben. Herr BzStR Blesing erläutert
einleitend die Situation im Friedhofswesen. Die Bezirke sind quantitativ sehr
unterschiedlich mit Friedhofsflächen versorgt, wobei Neukölln vergleichsweise
viele Fried- und Kirchhöfe aufweist. Das Naturschutz- und Grünflächenamt ist
nur für die städtischen Friedhöfe zuständig. Städtische und kirchliche
Friedhofsflächen sind jedoch, insbesondere unter finanziellen Aspekten, im
Zusammenhang zu betrachten. Da verstärkt preiswerte Bestattungen nachgefragt
werden und die Kirchen nicht an die Gebührenordnung gebunden sind, entscheiden
sich die Angehörigen bei der Wahl des Bestattungsortes häufig für die
kostengünstigeren Kirchhöfe. Eine Angleichung der Gebühren, wie durch den Senat
geplant, hat bisher nicht stattgefunden. Auch bei der Planung des langfristigen
Bedarfes an Bestattungsflächen sind öffentliche und kirchliche Friedhofsflächen
im Zusammenhang zu sehen. Dies schlägt sich in dem vom Senat vorgelegten
Friedhofsentwicklungsplan nieder. Herr Kanert führt aus, dass Berlin
vor der Wiedervereinigung als „Insel“ immer genügend
Bestattungsfläche als Teil der Daseinsvorsorge bereithalten musste. Um den
entsprechenden Flächenbedarf zu begrenzen, wurden Urnenbestattungen erheblich
preiswerter angeboten als Sargbestattungen. Dies wurde nach der Wende aufgehoben,
allerdings ohne die entsprechende Wirkung. Mit den Arbeiten zur Aufstellung des
Friedhofsentwicklungsplans (FEP) Berlin wurde im Jahr 2000 begonnen mit dem
Zielhorizont 2020. Die Tabelle aus dem FEP - Anlage 1- gibt einen Überblick der für die Bezirke ermittelten
Versorgungs- und Bedarfswerte. Die Tabelle zeigt für Neukölln eine
erhebliche Überversorgung von 57,01 ha, die anderen Nutzungen (Grünflächen,
Gewerbe/Wohnen) zugeführt werden sollen, wobei dies bei pietätsbefangenen
Flächen erst sehr langfristig erfolgen kann. Die Tabelle Anlage 2 vermittelt eine Übersicht der geplanten
Umnutzungen städtischer und kirchlicher
Friedhofsflächen. Anschließend erläutert Herr Kanert
die unterschiedlichen Bestattungsarten sowie anhand der Entwürfe des FEP bzw.
teilweise alternativer Konzepte des NGA die geplanten Entwicklungen der
einzelnen städtischen Friedhöfe in Neukölln. Problematisch bei Umnutzungen sind
insbesondere Wahlgrabstätten mit Zubelegungsmöglichkeiten, da sich hierdurch
die zu berücksichtigenden Liegefristen verlängern. Der Text – einschließlich der
Erläuterungen zu den unterschiedlichen Bestattungsarten - und die Pläne des FEP
zu den Neuköllner Fried- und Kirchhöfen sind im Internet unter folgendem Pfad
einzusehen und werden daher im Rahmen dieses Protokolls nicht weiter
ausgeführt: Textteil für Berlin Kartenteil Neukölln Die Pläne des NGA zur Entwidmung von
städtischen Friedhofsflächen sind dem Protokoll in Kopie (Anlage 3a-f) beigefügt, wobei die dort schraffiert dargestellten
Flächen jeweils die aufzugebenden Bereiche markieren. Der Entwurf des FEP wurde
in Abstimmung mit dem Bezirk den örtlichen Bedürfnissen angepasst, in der
Gesamtbilanz jedoch weitgehend unverändert belassen. Erwähnenswerte Besonderheiten zeigen
sich auf dem Friedhof Columbiadamm mit der zunehmenden Anzahl Muslimischer
Bestattungen nach Deutschem Recht sowie auf dem Friedhof Lilienthalstraße, wo
derzeit Gespräche mit der Polnischen Kirchengemeinde über die Nutzung der
dortigen Baulichkeiten einschließlich der Feierhalle geführt werden. Die Tabelle Anlage 4 stellt die Gesamtflächenbilanz für Neukölln dar.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
aufgrund der Liegefristen von 20 Jahren, einer Übergangsfrist von weiteren 10
Jahren sowie der Problematik von Wahlgrabstätten viele der betroffenen Flächen
frühestens nach 40 Jahren entwidmet werden können. Auf Nachfrage erläutert Herr Kanert
den seitens des Senats erwarteten Einspareffekt durch die Aufgabe von
Friedhofsflächen. Neben dem erwarteten Gewinn aus der Veräußerung einzelner
Flächen zur Wohn-/Gewerbenutzung resultiert der fiskalische Effekt vor allem
aus der Umnutzung in Grünflächen der Pflegeklassen III und IV, deren
Unterhaltung weniger aufwändig und damit kostengünstiger ist als die von
Friedhofsflächen. |
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