Auszug - Geschäftsführung des Bezirksjugendrings  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 06.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1322/XX Geschäftsführung des Bezirksjugendrings
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/JugGes
Verfasser:Blumenthal, MirjamLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Frau Blumenthal ergreift zur Vorstellung des Antrages das Wort. Das Land Berlin stellt nach ihren Informationen 2,5 Stellen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. 0,5 Stellenanteile sollen für den Bezirksjugendring verwendet werden.

 

Herr Gladisch ergänzt, dass im Rahmen des Jugendfördergesetzes ab 2020 die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 137.000 Euro gestärkt wird. Fraglich ist jedoch, ob die Einrichtung von Stellen zum Produkt passt, da originäre Beteiligung erfolgen muss. Es müssen dem Produkt entsprechende Mengen erbracht werden. Geschäftsstellentätigkeit bzw. Geschäftsführung könnte dieser Definition unter Umständen nicht entsprechen.

 

Herr Benecke erläutert, dass der Begriff Geschäftsführung unglücklich gewählt ist. Bisher würden entsprechende Leistungen ehrenamtlich erbracht. Es ginge jedoch nicht darum, eine Geschäftsstelle zu finanzieren, sondern die Jugendarbeit zu stärken.

 

Herr Hecht erwartet, dass die Arbeit des Bezirksjugendringes ausstrahlt und die gemeinsame Arbeit verschiedener Träger deutlich macht und erleichtert. Es ginge um die Koordinationsfunktion, die erforderlich ist, um die Zusammenarbeit mehrerer Organisationen zu steuern.

 

Herr Kringel fragt nach, ob es richtig ist, dass die einzelnen Träger die Mengen erbringen müssen. Herr Gladisch zitiert aus dem Mengenkatalog des entsprechenden Produktes. Herr Kringel fasst zusammen, dass die tatsächliche Arbeit bei den Trägern, nicht beim Bezirksjugendring erbracht wird und daher aus seiner Sicht keine Finanzierung aus diesem Produkt möglich sein kann.

 

Herr Benecke hingegen sieht auch mit Blick auf den Produktkatalog den Bezirksjugendring als richtigen Ansprechpartner. Er plädiert dafür, den Dualismus aus öffentlichen und freien Trägern auf diesem Weg zu stärken. Als beispielhafte Aufgaben nennt er Terminabstimmungen zwischen Trägern und Vorbereitung von Jugendfahrten.

 

Herr Dittebrand fragt nach, ob es bereits Pläne gibt, wie diese 2,5 Stellen aufgeteilt werden sollen. Hintergrund ist, dass seinem Eindruck nach die Basisarbeit in den Stadtteilen mit Kinder- und Jugendparlamenten gestärkt werden muss und dafür eine Vielzahl von sozialpädagogischer professioneller Unterstützung erforderlich ist. Herr Gladisch antwortet, dass diese 2,5 Stellen für ein Beteiligungsprojekt zu verwenden sind. In Neukölln ist das das Kinder- und Jugendbüro. Eine Aufstückelung über den ganzen Bezirk sei nicht sinnvoll und entspräche auch nicht den Vorgaben des Landes.

Hierzu erklärt Frau Blumenthal die Ausführungen von Herrn Gladisch, dass ihr dazu andere Aussagen aus dem Landesjugendring vorliegen.

 

Herr Benecke fragt, ob er aufgrund der Mitgliedschaft im Bezirksjugendring befangen ist. Frau Blumenthal führt aus, dass dies bisher kein Problem war. Herr Kringel widerspricht dem. Frau Blumenthal legt für diese Abstimmung fest, dass keine Befangenheit besteht.

 

Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.


 
 

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