Auszug - Jugendberufshilfe
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Martens stellt
den Bereich der Jugendberufshilfen gemäß § 13 KJHG im Kontext der veränderten
Rahmenbedingungen vor. Die Jugendberufshilfe ist der im § 13 KJHG beschriebene
Teil der Jugendsozialarbeit, der sozial benachteiligten und individuell
beeinträchtigten jungen Menschen bei ihrer schulischen und beruflichen
Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt und bei Ihrer sozialen
Integration unterstützt. Zielgruppe sind insbesondere
junge Menschen, die auch bei günstiger Lage auf dem Ausbildungsstellen- und
Arbeitsmarkt wegen individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer
Benachteiligungen, häufig einhergehend mit unzureichender schulischer
Ausbildung, keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden. Soweit die Ausbildung
nicht durch Maßnahmen anderer Träger und Organisationen sichergestellt ist,
können seitens des Jugendamtes geeignete sozialpädagogisch begleitete
Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten
und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. Die Leistungen der Jugendberufshilfe
umfassen im wesentlichen: ·
Begleitung
und Betreuung ·
Berufsorientierung ·
Berufsvorbereitung
einschließlich Qualifizierung ·
Berufsausbildung ·
ausbildungsbegleitende
Wohnformen Seit 2001 arbeitet
die Jugendberufshilfe in Neukölln zentral organisiert. Mit der Einführung des
SGB II am 01.01.2005 haben sich die Rahmenbedingungen für die berufliche
Eingliederung verändert. Das Jobcenter, als neuer Akteur im Handlungsfeld
Übergang Schule-Beruf, wendet die klassischen Instrumente des SGB III
(Benachteiligtenförderung) an und generiert über den §16 SGB III neue
Förderinstrumente, die einer anderen Förderphilosophie folgen. Diese sind: ·
intensives
Einstiegsgespräch (Profiling), ggf. mit Unterstützung durch fachpsychologische
oder fachärztliche Gutachten ·
Sozialanamnese
der zugehörigen Bedarfsgemeinschaft und des sozialen Umfeldes zur Einschätzung
der Stärken und Schwächen des jugendlichen Kunden ·
gemeinsame
Erarbeitung von realistischen Zielen im Rahmen einer Integrationsplanung und
Festlegung der wechselseitigen Verpflichtungen durch eine
Eingliederungsvereinbarung ·
Überwachung
und Dokumentation der Ergebnisse. Entsprechend dem Prinzip der Leistung für
Gegenleistung (fördern und fordern) wird von dem Jugendlichen mehr
Eigenverantwortung abverlangt. Für die bestehenden
Übergangssysteme ergeben sich grundsätzliche Fragen nach dem Verhältnis der
Leistungsbereiche zueinander, nach der vorrangigen Zuständigkeit und nach
Möglichkeiten der konkreten Kooperation. Die zentralen Abgrenzungskriterien
gibt der Gesetzgeber vor. Das SGB II verfolgt den Zweck, die Eigenverantwortung
von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer
Bedarfsgemeinschaft leben, zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren
Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und
Kräften bestreiten können. Das KJHG verfolgt
dagegen den Zweck, jungen Menschen ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung
und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit zu sichern. Junge Menschen sollen in ihrer individuellen und
sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen abgebaut werden. Gegenüber den
Leistungen des Jobcenters hat die Jugendberufshilfe einen gesetzlichen
Nachrang. Die Leistungskonkurrenz betrifft aber nur gleiche Leistungen. Somit
hat beim Vorliegen eines sozialpädagogischen Förderbedarfs die Jugendhilfe (SGB
VIII) Vorrang vor der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Bei den
Aktivierungshilfen gem. § 241 (3a) SGB III sind die Kommune und das Jobcenter
Kooperationspartner. Auf der Basis einer aufeinander abgestimmten Finanzierung
werden arbeitsweltorientierte Maßnahmen und Angebote geschaffen, zu denen die
„Kunden“ des Jobcenters gleichermaßen wie die der Jugendhilfe
Zugang erhalten. In Verbindung mit dem
bestehenden lokalen Beratungsnetzwerk kann heute von einem komplexen
Übergangssystem von der Schule in das Berufsleben gesprochen werden: ·
Handlungsmöglichkeiten
des SGB II ermöglichen Änderungen im lokalen und regionalen Bereich ·
stärkere
Einbeziehung der Schule in das Förder- und Übergangssystem ·
Jobcenter,
Agentur, Schule, Jugendhilfe und Bildungsträger bilden eine gemeinsame
Ressource zur Optimierung der Übergänge von Schule zum Beruf ·
durch
konkrete Kooperation und die Kombination von Förderwegen kann eine neue
Verlässlichkeit entwickelt werden Mit den Regelungen
durch das neue SGB II sind auch Risiken entstanden, die wegen anfangs unklarer
Rechtsverhältnisse auf eine Reduzierung von Angeboten der Jugendsozialarbeit
hinauslaufen und durch mangelnde Kooperation und Abstimmung eine stärkere
Versäulung hätten bewirken können. Bei Jugendlichen mit mehrfachen
Vermittlungshindernissen könnte dies zu einer Ausgrenzung führen. Erstmals begannen 2005
mehr Schulabsolvent/innen eine Maßnahme im Übergang von Schule zum Beruf als
eine duale Berufsausbildung. Dies deutet auf ein zunehmendes Gewicht der
öffentlich geförderten Übergänge von Schule zum Beruf hin. Bereits vor
Inkrafttreten des SGB II haben sich die Instrumente der Benachteiligtenförderung
(§§ 240 ff. SGB III) und der Jugendberufshilfe inhaltlich angenähert. Ursache
ist die steigende Zahl der nicht direkt im dualen System ausbildungsfähigen
Jugendlichen, die eine „neue Förderstruktur“ erforderten, welche
von einem individuellen Förderbedarf ausging und eine Eingliederungsplanung
zugrunde legte. Dabei wurde nicht nur
terminologisch auf Methoden und Erfahrungen der Jugendhilfe zurückgegriffen.
Allerdings waren mit den zentralen Termini „Jugendlichen“ bereits
die „jungen Volljährigen“ im Rechtsverständnis des KJHG im Alter
von 18-25 Jahren und mit den „besonders Benachteiligten“ die durch
das Arbeitsamt nicht versorgten im Sinne einer Vermittlung gemeint. Durch diese Entwicklung
wurde die Jugendberufshilfe vorschnell als ausgedient betrachtet. Bei genauerer
Betrachtung zeigt sich, dass sich die Angebote und Maßnahmen der jetzt auch vom
SGB II zum Zuge gebrachten Benachteiligtenförderung bezüglich ihrer deutlich
niedrigeren Ausstattungsmerkmale nicht verändert hatten. Das Handlungsfeld der Jugendberufshilfe
ist somit nach wie vor gegeben, jedoch nur, wenn entsprechende individuelle
Bedarfslagen diese erforderlich machen und sich im Leistungsangebot von den
Maßnahmen und Leistungen der Benachteiligtenförderung abgrenzt. Im Bezirk Neukölln wurde
bereits 2004 eine erste Kooperation mit dem Rechtskreis des SGB III (später
auch II) begründet, indem ein Vorläufer der Aktivierungshilfen als
Schnittstellenberatung zwischen den Rechtskreisen eingerichtet wurde. Ziel der
Schnittstellenberatung war es, durch sog. Co-Beratung und Profiling für
Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach geeigneten Angeboten und
Leistungen in einem jeweiligen benachbarten Rechtskreis Ausschau zu halten. Im
Gegenzug sollte auch in bestimmten Fällen der Zugang zur Jugendberufshilfe
geöffnet werden. Dazu wurde über einen
Kooperationsvertrag mit Arbeit & Bildung e. V. eine erfahrene
Berufsberaterin des Beratungsträgers mit der bezirklichen Jugendberufshilfe
verbunden. Die Transferkosten für die Jugendberufshilfe konnten dabei messbar
gesenkt werden. Dieses System der Entlastung durch eine komplementäre
Finanzierung von Kooperationsprojekten wird bis heute weiterentwickelt. Durch
die Nutzung der entsprechenden Förderwege und Ressourcen besteht heute ein
effizientes, reduziertes System der sozialpädagogischen Jugendberufshilfe. Die Jugendberufshilfe
ist überregional organisiert und bearbeitet derzeit ca. 76 laufende Fälle, zum
überwiegenden Teil sozialpädagogisch begleitete Erstausbildungen. Fast 50 % der
gemeinsam beratenen Fälle können derzeit im Zuge der Prüfung in der
Schnittstellenberatung umgesteuert werden und gehen bedarfsgerecht vermittelt
in Leistungen und Angebote anderer Rechtskreise. Derzeit werden folgende
Aktivierungshilfen im Bezirk Neukölln angeboten: ·
Berufs- und
Lebenswegeplanung A&B im NNB-Beratungshaus Glasower Str. 18
Beratung und
Heranführung bildungs- und arbeitsmarktdistanzierter junger Menschen (♀♂)
an Angebote der Qualifizierung und Eingliederung in Arbeit und Ausbildung ·
PASST AWO Südost
in der Manege, Rütlistr. 2-3
Aktivierung und
Eingliederung arbeitsmarkt- und bildungsferner Jugendlicher (♀♂,
>18) an Bildung, Qualifizierung und Eingliederung in Arbeit und Ausbildung. ·
WILD
AKTIV VSJ e. V., Wildhüterweg 2 Aktivierung und Eingliederung
arbeitsmarkt- und bildungsferner Mädchen und junger Frauen (♀, >18) an
Bildung, Qualifizierung und Eingliederung in Arbeit und Ausbildung,
insbesondere durch Vorbereitung auf schulische Abschlüsse (HSA, MBA) ·
Neukölln
Aktiv VSJ e. V., Buckower Damm 176 Aktivierung und
Eingliederung arbeitsmarkt- und bildungsferner männlicher Jugendlicher (♂,
>18) an Bildung, Qualifizierung und Eingliederung in Arbeit und Ausbildung,
insbesondere durch Vorbereitung auf schulische Abschlüsse (HSA, MSA) ·
MOVE Türkischer
Bund TBB
Aufsuchende Arbeit für die
Zielgruppe bildungs- und arbeitsmarktferner Jugendlicher mit
Migrationshintergrund (♀♂), Streetwork, Beratung, enge Kooperation
mit dem Beratungshaus und dem Jobcenter Als Zielstellungen für
die Zukunft nennt Herr Martens die Weiterentwicklung des Problemverständnisses
und eines interdisziplinären Dialogs in der Kommune zum Thema
„Übergangssysteme“, die Schaffung eines gemeinsamen regionalen
Handlungskonzepts und die Flexibilisierung zentralistischer Strukturen, Ausbau
der Kooperations- und Kommunikationsstrukturen für eine gemeinsame regionale
Planung, den Aufbau einer gemeinsamen Querschnitts-Steuerung der Ressourcen für
die Übergangssysteme, die Abstimmung der Datenbasis, gemeinsame Definition und
Schaffung bedarfsgerechter Angebote und die Harmonisierung der Zugänge und
Förderwege. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen