Auszug - Neue Stuben für die Obdachlosenhilfe  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 11.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:36 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1289/XX Neue Stuben für die Obdachlosenhilfe
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/Soz
Verfasser:1. Gloeden, Brigitte
2. Beitritt: LINKE
Liecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Frau Gloeden konkretisiert den Antrag zunächst dahingehend, dass es sich um das Gelände in der Karl-Marx-Straße 269 handelt. Aus dem Integrationsausschuss ist bekannt, dass es einen Leitungswechsel gegeben hat und die dortigen Wohnunterkünfte (für Geflüchtete) umgebaut werden. Sie versteht den Antrag insoweit als Prüfauftrag, wie der Standort künftig auch für andere Zielgruppen genutzt werden könnte.

 

Herr Koglin möchte wissen, ob dies baurechtlich möglich ist. Herr BzStR Biedermann gibt dazu an, dass dies in der Tat wahrscheinlich nicht so ohne weiteres möglich sein wird und genau geprüft werden muss, ob die dortigen Containerräumlichkeiten dafür geeignet wären. Gegen eine Prüfung was möglich ist, spricht aber nichts.

 

Für Herrn de Vachroi vom Diakoniewerk Simeon, Leiter des Diakonie-Hauses in Britz, sind die Container gut geeignet, um dort weitere Zielgruppen versorgen zu können. Der Bedarf ist eindeutig gegeben. Er verweist hierzu beispielhaft auf den Standort der Diakonie in der Weisestraße, welcher für 40 Personen ausgelegt ist, gleichwohl aber im Durchschnitt von 80 Menschen am Tag aufgesucht wird - mit steigendem Anteil an Frauen. Im Mai 2019 wurden dort knapp 1.100 Menschen versorgt (230 Frauen). Es wird dringend ein neuer Standort benötigt, um den Bedarfen (u.a. getrennte Sanitäranlagen) gerecht werden zu können. Er hat sich hierzu bereits mit Herrn Staatssekretär Fischer ausgetauscht und Überlegungen für ein entsprechendes Pilotprojekt.

 

Herr BzStR Biedermann gibt zu bedenken, dass es sich planungsrechtlich um Bauen im Außenbereich handelt (§ 35 BauGB). Es handelt sich bei den dortigen Unterbringungen um Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte (§246 BauGB). Wohnen ist dort nicht zulässig, so dass es ein klares Planerfordernis besteht. Herr Szczepanski führt aus, dass eine Erweiterung des Personenkreises absolut wünschenswert wäre. Die Arbeit der Tee- und Wärmestube liegt allgemein allen am Herzen, auch die Suppenküche sucht perspektivisch einen anderen Standort. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales plant auf dem Gelände dort weiterhin den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete. Die Unterbringung von Obdachlosen ist damit nicht möglich.

 

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass im Ausschuss grundsätzliches Einvernehmen besteht, dass das Gelände auf Nutzungsmöglichkeiten auch für andere Personenkreise überprüft werden sollte. Herr BzStR Biedermann sichert eine Prüfung zu. Für den Betrieb der Tee- und Wärmestube sieht er hier ggf. durchaus Möglichkeiten, für allgemeines Wohnen muss er die Erwartungen jedoch dämpfen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der Antrag bei einer Enthaltung (AfD) durch die anderen Fraktionen mehrheitlich angenommen.


 
 

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