Auszug - Öko-Logisches Grünflächenmanagement
Mit dem Antrag wird das Bezirksamt gebeten, Fremdfirmen mit Pflegeverträgen zu verpflichten, dass die Mäharbeiten der Grünflächen mit Wiesenpflanzen und die Flächen mit Frühjahrsblühern erst nach der Blüte erfolgen dürfen. Die Pflegearbeiten, die vom Grünflächenamt ausgeführt werden, haben sich auch danach zu richten. Das Grünflächenamt gibt zu bedenken, dass trotz der Durchführung weitestgehend Öko-logisches Grünflächenmanagement die Verantwortung für ca. 550 ha Pflegefläche und nichtvorhersehbaren Witterungseinflüssen, diese Verordnung nicht umsetzbar ist. Selbst die Firmen, die ein zwei bis drei Mahd vorsehen, gibt es nur ein bestimmtes Zeitfenster. Dazu kommt noch die Verkehrsicherheitspflicht der Straßenmittelpromenaden. Auf Liegewiesen erfolgt natürlich mehrmals eine Mahd. Nachdem Herr Hoffmann, Frau Gloeden, Herr Piehl, Frau Fuhrmann und Herr Blesing des Wort hatten, bat Herrn Hoffmann, seinen Antrag zurückzustellen. |
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