Auszug - Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 26.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1089/XX Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushWiVerwGleich
  Morsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Herr Hikel führt dazu aus, dass das bezirkliche Investitionsprogramm einen Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist, darstellt. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2020 und 2021 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 zu übernehmen.

Die Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio. € für die Jahre 2019 bis 2023. Für Neukölln hat sich die Pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2017 bis 2021 von 6.319 T€ auf 6.425 T€ erhöht.

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2017 bis 2021 sind bereits Mittel gebunden. Weiterhin wurden zur Fortschreibung des Investitionsprogramms in 2018 für alle Schulen die Sanierungs-, Neubau- und Erweiterungsbedarfe angemeldet und in das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 aufgenommen.

Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Für Baumaßnahmen mit Ansätzen in den Jahren 2020 und 2021 müssen bis zur Fertigstellung des Haushaltsplans im Herbst 2019 geprüfte Bauplanungsunterlagen vorliegen. Alle Maßnahmen ab 2022 können in der nächsten Planung fortgeschrieben, geändert oder auch gelöscht werden. Wichtig ist der Beschluss über die Maßnahmen in 2020 und 2021, da diese dann im Haushalt veranschlagt werden.

Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens.

 

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass zur Drucksache 1089/XX ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU bzgl. des Verzichts auf Erschließungsbeiträge bei einzelnen Straßenbaumaßnahmen vorliegt.

In der Anlage soll auf den Seiten 132 (Eichenauer Weg), S. 138 (Lößnitzer Weg) und S. 139 (Meißner Weg) wird jeweils der Satz über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gestrichen. Des Weiteren sieht der Antrag für die Drucksache 1089/XX als Änderung vor: „Hinter „Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2020/2021 endgültig entschieden.“ wird folgender Absatz ergänzt: „Auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur erstmaligen und endgültigen Herstellung von Straßen wird verzichtet, bis in Folge der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zum § 15a EBG durch das Berliner Abgeordnetenhaus eine rechtssichere gesetzliche Lösung gefunden wird.““

 

Herr Hikel erklärt in seiner Stellungnahme dazu, dass die aktuelle Rechtsprechung die geforderten Änderungen und dementsprechende Praxis nicht zulässt. Es ist eine Rechtsgrundlage durch das OVG geschaffen worden und die Bezirke sind zur Umsetzung verpflichtet. Der eingebrachte Änderungsantrag widerspricht dem.

 

Die CDU verweist darauf, dass sich der Bezirk Marzahn/Hellersdorf nicht an diese Rechtsprechung hält.

 

Nach Vorschlägen der Grünen und der SPD wird zum CDU-Antrag ein neuer Änderungsantrag vorgelegt. Dieser Änderungsantrag sieht vor, die Sätze auf den Seiten 132, 138 und 139 der Anlage nicht zu streichen. Für den einzufügenden Absatz in die Drucksache 1089/XX schlägt er folgende Formulierung vor: „Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur erstmaligen und endgültigen Herstellung von Straßen beruht auf der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg und der derzeitigen Fassung des §15a EBG.“ Dieser Änderungsantrag wird mit Stimmen der Grünen und SPD, mit Nein-Stimme der CDU und Enthaltung der Linken beschlossen.

 

Die gesamte Drs. 1089/XX wird in geänderter Fassung der BVV zur Beschlussfassung empfohlen mit Ja-Stimmen der SPD und Grünen bei Enthaltung der CDU und Linken.


 
 

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