Auszug - Planungsrecht Werderlake
Herr Piehl (AfD) erläutert diesen Antrag unter anderem mit Verweis auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen KA 148/XX und KA 201/XX.
Nach Darlegung der Problematik aus Sicht der AfD unter Hinzuziehung und Betrachtung von Fotos ergeben sich Fragen. Auf Grund vorliegender Kontaminationen des Bodens komme, laut Aussage des Bezirksamtes (siehe Antworten KA), eine Nutzung der in Rede stehenden Fläche als Spielplatz eher nicht in Betracht.
Die SPD gibt zu bedenken, dass die Änderung eines Nutzungsplanes sehr selten sowie schwierig ist und über die Senatsverwaltung erfolgen müsse. Eine Konkretisierung „für Sozialbauwohnungen“ ist zudem nichts, das in einen Bebauungsplan aufgenommen werden könne. Der Antrag sei sehr undifferenziert formuliert. Die SPD kann deshalb nicht zustimmen. Im Übrigen sieht sie eine Zuständigkeit eher im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen.
Die FDP wirft die Frage auf, wer Eigentümer dieses Grundstückes ist. Abschließend konnte diese Frage im Ausschuss nicht geklärt werden. Laut Herrn Piehl befindet sich die Fläche im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes.
Die CDU bittet um Vorstellung evtl. vorhandener bezirklicher Pläne zur Nutzung dieses Grundstückes im Ausschuss.
Die Grünen würden dem Antrag mit einer Festschreibung „für Sozialbauwohnungen“ nicht zustimmen wollen, da der Bezirk Neukölln auf Grund der Liegenschaftspolitik der vergangenen Jahre nur noch über sehr wenige Flächen verfügt, auf denen eventuell bezirkliche Infrastruktur untergebracht werden könnte (bspw: Kita oder Verwaltungsgebäude). Prioritär solle das Stadtplanungsamt darüber entscheiden. Die Grünen schließen sich ansonsten den Ausführungen der SPD an.
Herr BzStR Eberenz bittet, bei Anträgen wie diesem, dem Ausschuss vor einer Sitzung Unterlagen zukommen zu lassen. Es könnten dann einige Sachverhalte im Vorfeld geklärt werden und der Ausschuss effektiver arbeiten.
Damit wird der Top abgeschlossen und die Drs.1095/XX vertagt. |
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