Auszug - Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: gegenstandslos
Datum: Di, 26.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1089/XX Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushWiVerwGleich
  Morsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Herr Koglin weist im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes darauf hin, dass seitens des Gesundheitsamtes keine Investitionen in die I-Planung 2019 bis 2023 eingebracht wurden. Die Ausschussmitglieder haben daher keine Anmerkungen zur vorliegenden I-Planung. Eine entsprechende Mitteilung geht noch während der Sitzung an den Hauptausschuss.

 

Herr BzStR Liecke erläutert, dass die Schwerpunkte in der I-Planung 2019 bis 2023 entscheidend im Jugendbereich liegen. Nichts desto trotz gibt es auch Bedarfe im Gesundheitsamt. So ist unter anderem ein zweiter Standort des zahnärztlichen Dienstes in Neukölln gewünscht. Dieser soll im Süden des Bezirks liegen, da der einzig bisher bestehende Standort in Nord-Neukölln liegt und auch nach dem Umzug auf den Campus Rütli im Norden verbleibt. Da für einen zweiten Standort derzeit jedoch noch keine Liegenschaft konkret existiert, finden die Ausschussmitglieder auch keinen entsprechenden Punkt in der derzeitig aktuellen I-Planung. Gleichwohl gibt es innerhalb der Abteilung Jugend und Gesundheit erste Überlegungen, ob der zweite Standort des zahnärztlichen Dienstes in der Gutschmidtstraße verortet werden könnte. Hierfür sind jedoch zunächst die zahlreichen anstehenden Umzüge innerhalb des gesamten Bezirksamtes abzuwarten. Herr BzStR Liecke wird in dieser Angelegenheit zu gegebener Zeit im Ausschuss berichten.

 

Hinsichtlich der Problematik des Umzuges des zahnärztlichen Dienstes auf den Campus Rütli erläutert Herr BzStR Liecke anhand eines Modells den Ablauf der täglichen Arbeit in diesem Bereich. In diesem Zusammenhang gibt er einen kurzen Einblick in die Historie der Gesamtplanung des Campus Rütli und informiert darüber, dass es sich erst im späteren Verlauf der Planungen und des Baus ergeben hat, dass der zahnärztliche Dienst in einem Gebäudeteil auf dem Campus untergebracht wird. Die Planungen für diesen Bereich waren daher stark an die bereits vorhandenen Gegebenheiten anzupassen. Dabei ist es zu heute nur noch schwer zu korrigierenden Planungsfehlern gekommen. Neben zahlreichen kleineren noch notwendigen Arbeiten, gibt es derzeit noch zwei größere „Baustellen“, die es zu beheben gilt, bevor die Kolleginnen und Kollegen des zahnärztlichen Dienstes ihre Leistung vor Ort anbieten können. Zum einen befindet sich die Klingel am Haupteingang in einem anderen Gebäudeteil - und dies kann auch nicht verändert werden. In Folge dessen, würden die Besucherinnen und Besucher am Haupteingang klingeln, anschließend zum Eingang 2 (direkt am Wartebereich des zahnärztlichen Dienstes) gehen, um dort durch Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des zahnärztlichen Dienstes in Empfang genommen zu werden. Für den Haupteingang wurde seinerzeit die Möglichkeit geschaffen, die Klingelanlage auf ein Mobiltelefon zu schalten. Damit ist ein Öffnen der Tür am Haupteingang von überall möglich. Diese Möglichkeit kann für den Eingangsbereich des Zahnärztlichen Dienstes jedoch nicht geschaffen werden. In intensiven Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen im Hochbauamt über die Praxistauglichkeit verschiedener Zugangsmöglichkeiten wurde nunmehr vereinbart, die Tür zum Zahnärztlichen Dienst (Eingang 2) mit Dienstbeginn zu öffnen, damit ein Zugang möglich ist, ohne das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zahnärztlichen Dienstes die Behandlung unterbrechen müssen. Mit Dienstende muss der in Rede stehende Eingang wieder verschlossen werden. Der Eingang muss dafür entsprechend ausgeschildert und die Schlossanlage ggf. umfunktioniert werden. Zum anderen wurden die Waschbecken der Zahnputzzeile nicht wie vereinbart installiert. In der derzeit vorhandenen Variante, entspricht die Zahnputzzeile in keiner Weise den Nutzungsanforderungen. Da die eigentlich gewünschte Variante zur Behebung dieses Fehleinbaus (aneinanderfügen der bestehenden vier Waschtische und zusätzliche Montage eines weiteren Waschtisches pro Zeile) nach Auskunft des FB Hochbau ohne den kompletten Abbruch der Installationswand und Aufstemmen des Fußbodens nicht möglich ist, wurde verabredet, eine Variante mit Edelstahlrinnen umzusetzen. Innerhalb des FB Hochbau wird darüber hinaus geprüft, ob eine manuelle Absperrmöglichkeit für die Wasserzufuhr eingebaut werden kann, da die eingebauten Armaturen einen Sensor haben, der seitens des Zahnärztlichen Dienstes als völlig unpraktisch für die Arbeit mit Kindern angesehen wird. Gewünscht waren im Rahmen der Planungen einfache Wasserhähne mit Drehgriffen.

 

Auf Nachfrage informiert Herr BzStR Liecke darüber, dass in den gemeldeten Nutzungsanforderungen ein Zahnputzraum angemeldet wurde, in dem eine komplette Schulklasse zeitgleich im Zähneputzen angeleitet werden kann. Aufgrund der nunmehr zur Verfügung stehenden Raumgröße dürfen sich aus Brandschutzgründen nur noch 16 Kinder gleichzeitig in diesem Raum aufhalten. Dies führt dazu, dass der Ablauf durch die Kolleginnen und Kollegen im zahnärztlichen Dienst neu organisiert und an die Gegebenheiten angepasst werden muss.

 

Anschließend erörtert Herr BzStR Liecke, dass in Kooperation mit einem Projekt der HTW - Hochschule für Technik und Wirtschaft - ein Konzept entwickelt wurde, wie die Gestaltung der neuen Räume des zahnärztlichen Dienstes zum gesundheitlichen und pädagogischen Auftrag des ZÄD beitragen kann. Neben der Neugestaltung der Räume sind auch neue Formulare und Abläufe entwickelt worden. Gegenwärtig ist der Standort in keiner Weise kindgerecht gestaltet. In diesem Zusammenhang verabreden die Mitglieder der Gesundheitsausschusses, sich im Rahmen einer vor Ort Sitzung einen Eindruck von dem in Rede stehenden Gebäudeteil zu machen. Herr BzStR Liecke führt weiter aus, dass die Studentinnen und Studenten die Gestaltung der Räumlichkeiten unter fachkundiger Anleitung selbst übernehmen würde und dem Bezirk hierfür keine Kosten entstehen würden. Leider gestaltet sich die Umsetzung derzeit sehr schwierig, da der Architekt unter Hinweis auf sein Urheberrecht eine Umgestaltung wie vorgeschlagen ablehnt. Herr BzStR Liecke steht daher derzeit in einem persönlichen Austausch mit dem Architekten, um eine Kompromisslösung zu finden. In diesem Zusammenhang wurde dem Architekten auch die Präsentation der Gestaltung der Räumlichkeiten übersandt. Bis zum heutigen Tag steht eine Rückmeldung hierzu aus.

 

Herr Kopp bittet um Mitteilung, aus welchen Gründen die Gestaltung der äußeren Bereiche nicht vorgenommen werden darf. Hierzu weist Herr BzStR Liecke noch einmal auf das Urheberrecht hin, das beim Architekten liegt und dieser unter Bezug darauf eine Umgestaltung der Räume vor Gesamtfertigstellung des Werkes inkl. Der Außenanlagen nicht zustimmt. Er sieht sein Gestaltungskonzept durch die Umgestaltung beeinträchtigt. Zu keinem Zeitpunkt stimmt der Architekt darüber hinaus einer Umgestaltung der Fassade und des Flures zu, weil dies nicht dem Gestaltungskonzept des gesamten Campus entsprechen würde.

 

Frau Gloeden gibt an dieser Stelle zu bedenken, dass es möglicherweise auch eine Nachlaufsperre hinsichtlich der Umgestaltung geben könnte.

 

Auf Nachfrage von Frau Gebhardt teilt Herr BzStR Liecke mit, dass ihn die Höhe einer möglichen Strafzahlung bisher nicht bekannt ist und er grundsätzlich an einer einvernehmlichen Lösung mit dem Architekten interessiert ist.

 

Weiter informiert Herr BzStR Liecke auf Bitten von Frau Gebhardt, dass derzeit noch nicht das erforderliche Personal für einen zweiten Standort des zahnärztlichen Dienstes vorhanden ist. Zunächst gilt es einen geeigneten Standort zu finden. Dessen Umbau würde mithin auch einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass dann das notwendige Personal eingestellt werden könnte. In diesem Zusammenhang weist Herr BzStR Liecke darauf hin, dass das Gesundheitsamt in den vergangenen Monaten bereits einen Personalzuwachs insbesondere im Verwaltungsbereich erfahren hat, um Ärztinnen und Ärzte sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu entlasten. Gleichwohl liegt bis zum heutigen Tag noch keine Rückmeldung seitens der Senatsverwaltung darüber vor, wann mit einer Zuführung der restlichen Stellen zu rechnen ist.

 

Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Anwesenden vorhanden sind, schließt Herr Koglin diesen Tagesordnungspunkt.

 


 
 

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