Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 19.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


EU FIT IN Plus

Zum 01.01.2019 startete die Fortsetzung des Projektes Europäische Familienintegration in Neukölln, bisher EU FIT IN nunmehr EU FIT IN Plus. Unter dem neuen Titel „Europäische Familienintegration in Neukölln – Plus“ wird das Projekt, in dem das Bezirksamt mit freien Trägern im Projektverbund tätig wird, vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 umgesetzt. Verantwortliche Stelle im Bezirksamt ist die Stabsstelle für Dialog und Zukunft, die Europabeauftragte. Die erfolgreiche Arbeit der bisherigen Verbundsträger – ASPE e.V., Kleiner Fratz e.V. und Nachbarschaftsheim Neukölln e.V. kann unter Hinzukommen des Trägers Phinove e.V. fortgesetzt werden. Die Träger werden weiterhin Eltern mit Kindern im Alter bis 7 Jahren i.d.R. aus Südosteuropa zu Angeboten der Frühförderung beraten.

 

GU Haarlemer Straße

Aufgrund von Baumängeln an den Dachkonstruktionen der Gebäude dringt Wasser in einige Wohneinheiten ein. Einige Bewohner*innen ziehen Ende Februar in die neue Unterkunft in der Chris-Gueffroy-Allee 47-65, Treptow Köpenick.

 

Neuköllner EngagementZentrum

Die Arbeit des Neuköllner EngagementZentrums wird seit 11.02.2019 auch auf den Süden Neuköllns (Britz, Buckow, Rudow) ausgeweitet. Die neue Kollegin im NEZ dafür ist Frau Neubert. Auch die Beratung zu den FEIN-Mitteln (=Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften) wird durch Frau Neubert erfolgen.

 

Darüber hinaus wird das NEZ in diesem Jahr unter der Federführung der Bürgerstiftung Neukölln damit beginnen, eine Engagementstrategie unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft zu entwickeln. Hierfür wird in Kürze ein Save-the-Date für den 02.04.2019, 16.00 -19.00 Uhr versendet.

 

Möglich wurden diese zusätzlichen Aufgabenbereiche des NEZ durch finanzielle Mittel des Landes Berlin aus der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung bezirklicher Freiwilligenagenturen.

 

Herr Szczepanski fragt gezielt nach der Verwendung der zusätzlichen Senatsmittel?

 

Frau Krause antwortet, dass daraus folgende Bausteine gefördert werden:

  • Regionaler Ausbau des NEZ in den Süden Neuköllns, Beratung zu FEIN-Mitteln und mehrsprachige Beratung
  • breite partizipative Entwicklung einer Engagementstrategie federführend durch die Bürgerstiftung Neukölln
  • Entwicklung von Beteiligungsformaten im Bereich Spielplatzgestaltung zur Förderung jungen Engagements

 

Frau Gloeden fragt nach der Spielplatzkommission.

 

Herr Hikel berichtet, dass Herr Liecke die Zuständigkeit an Herrn Hikel abgegeben hat. Herr Hikel sieht den Engagementcharakter im Vordergrund bei der Kommission und hat folglich die Koordination in der Stabsstelle für Dialog und Zukunft angesiedelt. Es werden weiterhin die relevanten Bereiche, wie Kinder- und Jugendbüro sowie Straßen- und Grünflächenamt, beteiligt.

 

Frau Manteuffel fragt nach dem Stand der Dinge in der Unterkunft Karl-Marx-Straße 269.

 

Frau Krause berichtet, dass es keine Neuigkeiten gibt.

 

Herr Atashgahi fragt danach, wie viele Geflüchtete sich an den Kosten der Unterkunft beteiligen müssen?

 

- Nachtrag zum Protokoll zur Frage von Herrn Atashgahi -

 

Geflüchtete, die in LAF-Unterkünften untergebracht sind, müssen sich ab 01. Januar 2019 mit einem begrenzten Betrag (Eigenanteil) an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligen, wenn sie Einkommen haben oder Studierende bzw. Auszubildende sind.

 

Der Eigenanteil beträgt monatlich maximal

_ für eine 1 Person 344 €,

_ für 2 Personen 590 €,

_ für 3 Personen 738 € und

_ für Familien mit 4 und mehr Personen 984 €.

 

 

Bei Studierenden und Auszubildenden, die keine Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII beziehen, beträgt der Eigenanteil 210 Euro monatlich.

 

Frau Krause und Herr Rockstedt können die Regularien dazu in den Anhang des Protokolls aufnehmen. Eine Angabe zur Anzahl der Personen kann nicht gegeben werden, da dies in Zuständigkeit des LAF liegt.

 


 
 

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