Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
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Einwohnerversammlung und Aufstellungsbeschluss Gropiusstadt Herr BzStR Biedermann ergreift das Wort und weist auf die Einwohnerversammlung in der Gropiusstadt hin, deren Einladung hoffentlich alle Bezirksverordneten erhalten haben. Der Bezirk sei noch vor dem Jahreswechsel tätig gewesen und habe den Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Umstrukturierungsverordnung in der Gropiusstadt beschlossen. Im Amtsblatt am 21. Dezember 2018 sei der entsprechende Beschluss veröffentlich worden. In der Hektik habe man aber leider einen Teilbereich vergessen, der glücklicherweise von Herrn Laumann vermisst und bemerkt worden sei. Die Korrektur erscheine morgen im Amtsblatt. Man habe außerdem bereits auf der Basis des Aufstellungsbeschlusses Bauanträge zurückgestellt.
Ausübung Vorkaufsrecht Der Bezirk hat im umfangreichen Fall Böhmische Straße/Thiemannstraße das Vorkaufsrecht ausgeübt, so Herr BzStR Biedermann. Einige Bezirksverordnete drücken dafür ihre Zustimmung aus und Herr Biedermann kündigt an, diese an die Kolleg*innen weiterzugeben, die zwischen den Feiertagen den Bescheid erstellt hätten. Rechtskräftig sei die Ausübung noch nicht. Man müsse noch die Widerspruchsfrist abwarten.
Ebenfalls am 7. Januar habe man für die Sonnenallee 154 das Vorkaufsrecht ausgeübt. In diesem Fall geht er von einem Widerspruch aus, denn man befinde sich mit dem Erwerber bereits in drei Verfahren. Herr Laumann fragt, ob der Erwerber vielleicht mit dem Buchstaben A beginne. Herr BzStR Biedermann lässt diese Frage unbeantwortet.
Wohnraumprävention Herr BzStR Biedermann gibt neue Flyer der Wohnraumprävention herum. Diese habe seit Oktober bereits 36 Wohnungsverluste verhindert. Ab 1.2. werde endlich Soll-Stärke erreicht sein. Der Flyer solle auf das Angebot hinweisen. Man müsse früh einschreiten, um Schlimmeres verhindern zu können. |
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