Auszug - Handeln statt populistischem Spiel
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Der Antrag behandelt die Frage, ob und wie Kinder und Jugendliche vor kriminellen Clanstrukturen geschützt werden können. BzStR Liecke.: Der Sachverhalt wird aktuell sowohl jugenndamtsintern als auch mit externen Juristen eruiert. Es handelt sich um komplexe juristische Sachverhalten, z.B. die Auslegung des Kindeswohls nach §166 BGB, es stellt sich die Frage, wie rechtssicher formuliert werden kann. Die Eruierung wird im März abgeschlossen sein, Sorgfalt geht hier vor Schnelligkeit. Auch die Senatsebene ist hier einbezogen. Die politische Botschaft hat die Zielgruppe allerdings schon erreicht. Herr Kringel (CDU): Das Handeln des Bezirksamtes wird begrüßt, aber der Titel des Antrags wird den Bemühungen des Bezirksamtes nicht gerecht. Herr Ewert (Grüne): Die Überschrift ist treffend, da die Substanz in der Praxis fehlt. Es sollte aber unterschieden werden, ob das Kind aus der Familie genommen wird, weil das Kindeswohl gefährdet wird, oder weil es in der Familie kriminelle Strukturen gibt. Herr Hecht (SPD) stimmt dem Antrag zu. Herr Posselt (Die Linke) gibt zu bedenken, wie Landes- oder Bundesrecht geändert werden muss. Aus Sicht der Linken ist es nicht sinnvoll, Kinder- und Jugendschutz mit dem Strafrecht zu verbinden. BzStR Liecke stellt klar, dass es nicht um Strafaktionen gegen die Familien geht, sondern nur um das Kindeswohl. Allerdings hätten diese Überlegungen schon früher aus Landesebene erfolgen können. Herr Benecke versteht den Antrag als Bestandsaufnahme, damit das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Der Antrag wird abgestimmt: Mit zwei Gegenstimmen wird der Antrag angenommen. |
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