Auszug - Bestandsschutz der Kleingartenanlagen verlängern
Herr Scharmberg beanstandet, dass im Abstand von zwei Monaten Anträge zum gleichen Inhalt von der Fraktion der AfD eingereicht werden.
Zu dem Antrag selbst führt Herr Hikel folgendes aus.
Das Stadtplanungsamt führte (unter anderem im Neuköllner Kleingartenbeirat vom 05.07.2018) hierzu aus, dass aktuell keine Erkenntnisse über die gesicherte Inanspruchnahme von landeseigenen Kleingartenflächen zugunsten von Einrichtungen der sozialen und technischen Infrastruktur vorliegen. Hinweise auf mögliche zukünftige Inanspruchnahmen können hilfsweise dem am 27.02.2018 beschlossenen „Konzept für die soziale Infrastruktur – Bezirk Neukölln (SIKo Neukölln)“ entnommen werden (nach vorausgehender Beratung und Kenntnisnahme des Stadtentwicklungsausschusses Neukölln durch das Bezirksamt beschlossen, Vorlage zur Kenntnisnahme siehe BVV-Drs. Nr. 0644/XX). Dieses Konzept enthält eine Priorisierung in Anspruch zu nehmender bzw. für die soziale Infrastruktur zu entwickelnder Flächen. Konkrete Planungen zur Umnutzung von Kleingartenanlagen liegen nicht vor. Von daher ist davon auszugehen, dass bis 2025 keine landeseigene Kleingartenanlage in Neukölln zur Umnutzung für soziale und technische Infrastruktur in Anspruch genommen wird. Frau Senatorin Lompscher hat laut Presseberichten vom 07. November 2018 einem Vorschlag von Frau Senatorin Günther zugestimmt, Kleingärten auf landeseigenen Flächen bis 2030 zu sichern.
Der Antrag wird mit den Stimmen der AfD gegen die Stimmen der SPD, Grünen und Linken unter Enthaltung der CDU.
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