Auszug - Verbot der Einfahrt in der Richardstraße
Mit dem Umbau der Richardstraße in den Jahren 2012 bis 2014 ist die Entscheidung getroffen worden, die Richardstraße zwischen der Bertelsdorfer Straße und der Einmündung am Herrnhuter Weges als sogenannte „unechte Einbahnstraße“ auszuweisen. Diese Regelung entsprach einer damals mit den Anwohnern vereinbarten Kompromisslösung, damit längere Wegestrecken beim Verlassen des Kiezes vermieden werden. Folglich wurde die im Antrag beschriebene Einmündungssituation auf eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m begrenzt und mit dem Zeichen 267 StVO versehen.
Die Kontrollen des fließenden Verkehrs obliegen den Polizeiabschnitten. Sofern der Antrag beschlossen wird, kann die Bitte an den zuständigen Abschnitt 54 weitergeleitet werden.
Es wird folgender Änderungsantrag eingebracht.
Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine stärkere Kontrolle der Beachtung des Verbotes der Einfahrt in den nördlichen Teil der Richardstraße an der Einmündung des Herrnhuter Weges einzusetzen und zu prüfen, ob dazu gegebenenfalls technische Einrichtungen genutzt werden können.
Der BVV wird mit Ja-Stimmen der SPD, Grünen und BN-AfD sowie Enthaltung der CDU, Linken und AfD die Annahme des Antrages in dieser Fassung empfohlen. |
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