Auszug - Mieter*innen im Mahlower Block schützen und beraten
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, eine professionelle Mieter*innenberatung für eine erweiterte Beratungsleistung wie z.B. die Einhaltung der 7plus5-Regelung nach §172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB (Verkauf innerhalb von sieben Jahren nur an Mieter*innen) und der fünfjährigen Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf sowie die Aushandlung freiwilliger Sozialverträge vorzusehen.
Die Antragstellerin Frau BV Fuhrmann begründet den Antrag und beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Antrag auf Überweisung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der BN-AfD beschlossen. |
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