Auszug - Bebauungsplan 8-30 - („Blub-Gelände“)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-30 vom 20.03.2015 mit Deckblatt vom 04.04.2018 für die Grundstücke Buschkrugallee 60/64 sowie den angrenzenden Grünzug südlich des Teltowkanals bestehend aus den Grundstücken Grundbuch von Britz mit den Blättern 2029, 3898 und 3965 (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-30 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung einschließlich der sonstigen, nach der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahme, wie unter den Punkten II 4.4, 4.6 und 4.8 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-30 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD(3), der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der LINKEN und der AfD(1) zugestimmt.
Realisierung:
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