Auszug - Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
das Bezirksamt wird gebeten, ab sofort in den Gebieten des sozialen Erhaltungsrechts gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB Abwendungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Bezirk Neukölln dahingehend zu verschärfen, dass sich die potenziellen Käufer auf den vollständigen Verzicht der Ausnahmetatbestände des § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 bis 6 BauGB und damit auch auf die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnungen verpflichten müssen. Die Abwendungsvereinbarungen müssen also klare Regelungen enthalten mit denen ausgeschlossen wird, dass der potenzielle Käufer die in der Immobilie vorhandenen Wohnungen in Einzeleigentum – Eigentumswohnungen – umwandelt.
Die Antragstellerin Frau BV Fuhrmann begründet den Antrag.
Redebeiträge: Herr BV Morsbach
Herr BV Morsbach beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen.
Der Antrag auf Überweisung wird einstimmig beschlossen. |
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