Auszug - Öffnung der U-Bahnhöfe für Obdachlose in der kalten Jahreszeit  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 09.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Internationaler Bund, Aufnahmewohnheim
Ort: Lahnstraße 56, 12055 Berlin
0855/XX Öffnung der U-Bahnhöfe für Obdachlose in der kalten Jahreszeit
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/StadtSozBüd
Verfasser:1. Ewert, Wolfgang
2. Beitritt: SPD, CDU, LINKE, Gr. FDP
Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Herr Ewert begründet die Dringlichkeit mit der bevorstehenden Kältehilfeperiode und erläutert die Beweggründe des Antrags, da die BVG wohl beabsichtigt, die Bahnhöfe in der kalten Jahreszeit nicht mehr für Obdachlose offenhalten zu wollen. Dies soll keine Regelunterbringung ersetzen, jedoch Obdachlose, die keine Hilfeangebote annehmen möchten, vor dem Erfrierungstod zu bewahren. Im Zuge der Beratungen zum Antrag wurde der Text modifiziert und er verliest folgenden Änderungsantrag:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch in diesem Winter U-Bahnhöfe für Obdachlose als Übergangslösung geöffnet werden.

Dabei sollten die Interessen der Obdachlosen, der BVG - Mitarbeiter*innen und der Fahrgäste Beachtung finden.“

 

Frau Hascelik erklärt für die SPD-Fraktion den Beitritt zum Änderungsantrag. Herr Blank stimmt dem Änderungsantrag ebenfalls zu, verweist in diesem Zusammenhang auf die inhaltliche Übereinstimmung mit dem Antrag von Herrn Leppek. Herr Leppek führt daraufhin zu den Überlegungen von Herrn Ewert und ihm aus, die zu den Anträgen geführt haben. Er erläutert hierbei die Gründe für seinen Antrag und hält diesen aufrecht.

 

Herr Kapitän, selbst Mitarbeiter bei der BVG, berichtet von desolaten Zuständen in den Bahnhöfen, wenn diese durch Obdachlose genutzt werden. Es ist seiner Meinung nach nicht die Aufgabe der BVG sondern der Stadt, Obdachlose unterzubringen. Den Antrag empfindet er als Zumutung. Für Herrn Rahman ist es wichtig, die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen und einen humanitären Umgang mit Obdachlosen zu gewährleisten. Der Antrag ist keine Kritik an der BVG.

 

Herr Ewert möchte auf die aus seiner Sicht gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit von Herrn Kapitän nicht weiter eingehen. Der Änderungsantrag ist der Versuch, einen gemeinschaftlichen Antrag aller Fraktionen und Ausschussmitglieder zu initiieren. Herr Leppek kann die Kritik von Herrn Kapitän durchaus nachvollziehen, gleichwohl hat die BVG andere Möglichkeiten die Kund*innenzufriedenheit der Fahrgäste zu erhöhen, z.B. im Service. Er kann sich vorstellen, dem Antrag beizutreten und seinen eigenen zurückzunehmen, sofern im Änderungsantrag die öffentliche Ordnung inhaltlich mit aufgeführt wird. Er stellt daraufhin einen Änderungsantrag wie folgt (Änderung kursiv dargestellt):

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch in diesem Winter U-Bahnhöfe für Obdachlose als Übergangslösung geöffnet werden.

Dabei sollten die Interessen der Obdachlosen, der BVG - Mitarbeiter*innen und der Fahrgäste sowie der öffentlichen Ordnung Beachtung finden.“

 

Für Herrn Kapitän ist der Antrag auch mir dieser Änderung nicht zustimmungsfähig. Frau Gloeden erklärt für die CDU-Fraktion den Beitritt zum Antrag. Humanitäre Grunde gebieten es, die Bahnhöfe in der kalten Jahreszeit nicht zu schließen, gleichwohl besteht auch Verständnis für die Sichtweise der BVG. Frau Stromeier bittet darum, die parteipolitischen Zankereien sein zu lassen.

 

Frau Zielisch möchte von Herrn Leppek wissen, wie er sich eine Umsetzung des Antrags konkret (z.B. Sicherheitsdienste) vorstelle. Herr Leppek führt daraufhin aus, dass Berlin offiziell etwa 5.000 Obdachlose habe, die Dunkelziffer deutlich höher ist. Der Problematik muss sich durch alle gestellt werden, entsprechende Regelungen/Kompromisse zu finden, um die unterschiedlichen Interessen miteinander zu verbinden, ist gleichwohl Aufgabe der Politik.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung, zunächst des zweiten Änderungsantrages. Bei einer Nein-Stimme (BN-AfD) wird dieser mehrheitlich angenommen. Für den ersten Änderungsantrag und den Ursprungsantrag ist somit keine Abstimmung erforderlich.


 
 

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