Auszug - Bebauungsplan XIV-155b ("Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm") - Beratung vor Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung
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Mit dem B-Plan XIV-155b sollen im westlichen Teilbereich durch Neuordnung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und weitere gewerbliche Nutzung geschaffen werden, die eine Umstrukturierung des übrigen Gebiets unter Berücksichtigung der eingetretenen Entwicklungen und des Bestandes zum Ziel hat.
Die Vorsitzende möchte wissen, wie viele Wohneinheiten entstehen können. Eine Aussage ist für Herrn Groth hierzu nicht möglich, da kein konkretes Vorhaben in der Planung ist.
Herr Wittke bezieht sich auf den vorletzten Absatz auf Seite 25 und möchte wissen, weshalb Stellplätze nicht zulässig sind und ob daraus folgend dann der Bau einer Tiefgarage möglich ist. Herr Groth verneint dies. Er erläutert weiter, dass oberirdische Garagen/Stellplätze bei klassischen Vorgärten im 5m-Radius nicht zulässig sind. In der überbaubaren Grundstücksfläche ist dies möglich.
Die Vorsitzende bittet um Abstimmung, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Im Ergebnis stimmt der Ausschuss einstimmig für die Beschlussfassung des B-Plans durch die BVV. |
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