Auszug - Milieuschutzbeirat  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt kurz ein und übergibt das Wort an Herrn BzStR Biedermann. Er nimmt Bezug auf den Beschluss des Bezirk-samtes zur Einrichtung des Beirats, welcher als Expertengremium der Verwaltung beratend zur Seite stehen soll und erläutert hierbei die Ziele. Die Mitglieder des Milieuschutzbeirats sollen über eine Bezirksamtsvorlage vorgeschlagen und legitimiert durch die die Wahl in der BVV für die Dauer Wahlperiode aufgestellt werden. Der Beirat stellt jedoch kein Beschlussgremium dar, Herr BzStR Biedermann erhofft sich dennoch konstruktive Debatten zu den Genehmigungskriterien. Bisher liegen Rückmeldungen aus vier Fraktionen der BVV vor, auch von externen Fachleuten, u.a. Mieterberatung Prenzlauer Berg, Haus und Grund, Bündnis für bezahlbare Mieten, engagierte Bewohner*innen aus einem betroffenen Haus und der Wohnungsbaugenossenschaft EVM.

 

Die Vorsitzende möchte wissen, ob auch Mieter*innenorganisationen beteiligt sein werden. Herr BzStR Biedermann hat, wie er kurz berichtet, verschiedentlich versucht, Organisationen zur Mitgliedschaft zu bewegen. Das Interesse ist nicht überall ausgesprochen hoch, jedoch liegen auch noch nicht alle Rückmeldungen vor.

 

Herr Wittke erkundigt sich zur vorgesehenen Anzahl der Mitglieder und möchte zudem wissen, wer die Organisation (Vorsitz, Einladungen) übernimmt und wo der Beirat angesiedelt sein soll. Der Beirat soll nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann nicht mehr als 15 Mitglieder umfassen, die Anzahl ist jedoch nicht festgelegt. Die Organisation und den Vorsitz übernimmt die Verwaltung, angesiedelt wird der Beirat direkt im Stadtratsbereich.

 

Herr Laumann fragt, ob der Beirat öffentlich tagen wird. Dies ist noch nicht ab-schließend festgelegt, wie Herr BzStR Biedermann ausführt, zumeist tagt ein Beirat nicht öffentlich. Angedacht ist hier ebenso zu verfahren, gleichwohl soll  Bezirksverordneten eine Teilnahme grundsätzlich möglich sein.

 

Für Herrn Wittke entstehen durch den Beirat Parallelstrukturen, was Herr BzStR Biedermann ausdrücklich verneint. Relevante Entscheidungen werden wie bis-her transparent dargestellt. Es handelt sich um ein Expert*innengremium, was die Verwaltung in der Frage der Genehmigungskriterien beraten soll. Herr Wewer verweist hierzu auf die Aussage von Herrn BzStR Biedermann, dass es sich bei dem Beirat um kein Beschlussgremium handeln wird.

 

Die Vorsitzende fasst die beratende Funktion des Beirats zusammen und das eine Mitgliedschaft für Bezirksverordnete offen steht. Herr Wittke bekundet daraufhin sein Interesse. Kosten durch die Einberufung des Gremiums entstehen nicht, wie Herr BzStR Biedermann auf Nachfrage von Herrn Wittke mitteilt.

 

Ein Gast möchte wissen, wann der Milieuschutzbeirat erstmalig zusammentreten wird. Herr BzStR Biedermann beabsichtigt nach Beschluss der Bezirksamtsvorlage noch in der BVV-Sitzung im November die Mitglieder wählen zu lassen.

 

Die Vorsitzende fragt abschließend, ob der Beirat eine Satzung erhalten soll. Diese Entscheidung möchte Herr BzStR Biedermann dem Gremium überlassen.


 
 

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