Auszug - Leistungsverträge  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Fritz-Karsen-Schule
Ort: Onkel-Bräsig-Straße 76, 12359 Berlin
 
Beschluss


Frau Blumenthal übergibt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes das Wort an Herrn Liecke. Er weist zunächst darauf hin, dass in der kommenden Bezirksamtssitzung das noch in der Tischvorlage ausgewiesene Defizit von knapp 100.000 Euro ausgeräumt wird und daher der in der letzten Zeile, letzte Spalte (K73) ausgewiesene Minusbetrag auf null reduziert wird.

 

Herr Liecke weist ergänzend darauf hin, dass es nicht weiter hinnehmbar ist, dass der Bezirk auslaufende Projekte der Sozialen Stadt auffangen muss. Dies sei rein finanziell nicht weiter tragbar – ganz unabhängig davon, ob die Weiterführung der jeweiligen Projekte wünschenswert ist oder nicht. Ob das Jugendfördergesetz entsprechende Finanzierungszuschläge enthält, ist derzeit offen.

 

Auf Frage von Frau Blumenthal erläutert Frau Thurley, dass das Facility Management für Einrichtungen in bezirkseigenen Gebäuden auf die Erhebung der Betriebskosten verzichtet. Dadurch ergeben sich in diesen Fällen mehr Ressourcen für die pädagogische Arbeit. Herr Liecke schlägt vor, das Thema zum nächsten Jugendhilfeausschuss im Detail zu besprechen, da eine ausführliche Erläuterung weitaus mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Frau Blumenthal wird das Thema in die nächste Sitzung mitnehmen. Sie erinnert außerdem an den Wunsch des JHA, dass auch Träger in bezirksfremden Gebäuden sowie jene in Gebäuden, die zur kostenlosen Nutzung überlassen sind, von den Betriebskosten entlastet werden. Letztlich sollen also alle Träger von den Betriebskosten entlastet werden. Herr Liecke weist darauf hin, dass die Entscheidung über diese Frage nicht in seiner alleinigen Verantwortung liegt und der Bezirksbürgermeister in seiner Funktion als Finanzdezernent zuständig ist. Zudem gibt es eine pauschale Minderausgabe in Höhe von 1,3 Millionen Euro, die noch offen ist. Im Klartext: das Geld dafür muss irgendwo herkommen.

 

Die vom Senat gewährte Erhöhung aufgrund von Tarifsteigerungen ist in der Tabelle (Spalte K) noch nicht enthalten. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sie wie auch in 2018 berücksichtigt werden und die entsprechenden Beträge somit steigen.

 

Nach Beschluss im JHA werden die Leistungsverträge an die Träger mit der Bitte um einen entsprechenden Kostenplan versendet. Bis Anfang 2019 sollen die Verträge abgeschlossen sein. Dies ist jedoch immer auch von der Mitwirkung der Träger und der Qualität der Kostenpläne abhängig.

 

Frau Hübner erläutert, dass von der Übernahme des Netzwerkfondsprojekts in die Regelfinanzierung zahlreiche Jugendeinrichtungen profitieren. Auf Vorschlag von Frau Thurley werden alle Einrichtungen fortlaufend wie in der Liste aufgeführt besprochen.

 

Frau Blumenthal fragt, wie sich die Aufteilung der Angebote auf die Paragraphen des SGB VIII ergeben und ob eine Verschiebung zwischen den Paragrafen 16, 13 und 11 SGB VIII überhaupt möglich ist. Sie weist darauf hin, dass eine Verschiebung zu Gunsten der Familienförderung zu Lasten der Jugendförderung gehen könnte. Frau Dettmer entgegnet, dass beide Bereiche zum Aufgabengebiet des Jugendamtes gehören und durchaus auch im Rahmen von Familienförderung Jugendarbeit stattfindet. Herr Liecke ergänzt mit Blick auf die vorliegenden Zahlen, dass in den §§ 11 und 13 SGB VIII eine deutliche Schwerpunktsetzung erfolgt und keine einseitige Verschiebung zu Lasten der Jugendförderung zu erkennen ist. Sein Ansatz ist die frühe Förderung, die durch die vorbeugende Verhinderung späterer problematischer Entwicklungen höhere Ausgaben im Lebensverlauf verringern kann. Diesem Grundgedanken der Prävention liegen die Ausgaben für § 16 SGB VIII zu Grunde.

 

Frau Blumenthal ergänzt ihre ursprüngliche Äußerung daraufhin dahingehend, dass sie diesen Präventionsgedanken und die entsprechende politische Schwerpunktsetzung grundsätzlich unterstützt.

 

Herr Benecke ergänzt, dass der § 11 SGB VIII einen hohen Stellenwert besitzt, es aber Herausforderungen in der Umsetzung gibt, da es kaum verfügbare Liegenschaften gibt.

 

Frau Kaune-Sachau gibt zu bedenken, dass die Finanzierung der recht neuen präventiven Angebote wichtig ist und die Diskussion darüber, ob anderen Angeboten etwas weggenommen wird, nicht zielführend ist.

 

Frau Blumenthal entgegnet, dass sie die Zielrichtung der Prävention unterstützt, bei diesen Maßnahmen aber auch die Folgen berücksichtigt werden müssten. Folgen seien unter anderem prekäre Arbeit, prekäre Finanzierungsverhältnisse und die Unterfinanzierung bestehender Angebote.

 

Frau Thurley ergänzt, dass auch die Bundespolitik in Richtung Frühe Hilfen und Familienförderung umsteuert und daher auch eine allgemeine Entwicklung zur Prävention erkennbar ist.

 

Herr Liecke stellt fest, dass bereits vor seiner Zeit als Jugendstadtrat einige wenige Angebote der Familienförderung finanziert wurden und damit Präventionsangebote ermöglicht wurden. In seiner Zeit wurden diese Maßnahmen ausgebaut und zusätzliche Mittel dafür beschafft. Die Auffassung, es ginge „zu Lasten“ anderer Angebote lehnt er ab. Er weist zudem darauf hin, dass das Hauptproblem darin liegt, dass der Senat Landesprogramme auslaufen lässt und der Bezirk diese Kosten übernehmen müsse. Die Auffassung des Senats, soziale Lagen ließen sich „verstetigen“ sei irrig und führe zu großen Problemen in den Bezirken.

 

Frau Blumenthal rügt, dass die Liste nicht vorab zugesendet wurde. Dies war nicht möglich, da die Leistungsverträge erst am Dienstag im BA besprochen wurden, gibt Herr Liecke zu bedenken. Es gibt gegen den Vorschlag von Frau Blumenthal, die Verträge so zu beschließen eine Enthaltung der AfD-Neu sowie eine Gegenstimme der AfD-Alt. Alle übrigen stimmberechtigten Ausschussmitglieder stimmen zu.


 
 

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