Auszug - Besprechung der Radtour
Keine Anmerkungen seitens der Teilnehmenden
Es wird empfohlen die vorhandene Markierung nach RP 200 zu erneuern. Herr Voskamp sagt zu, dass die Erneuerung noch in diesem Jahr durchgeführt wird.
Der ADFC bemängelt den zu engen Abstand der Anlehnbügel zur Fahrbahn. Radfahrende, die ihr Fahrrad zur Fahrbahnseite hin abschließen, laufen Gefahr vom Kfz-Verkehr erfasst zu werden. Der ADFC schlägt vor, die rechte Fahrspur mit Fahrradparke auf der Fahrbahn (RP 371) zu belegen. Herr Voskamp merkt an, dass dieser Vorschlag eine erhebliche Einschränkung des fließenden Verkehrs bedeutet und eine solche Maßnahme ohnehin von der VLB angeordnet werden müsste. Herr Korbjuhn ergänzt, dass die rechte Fahrspur als temporäre Ladezone für die Passagen dient und die aus dem Parkhaus ausfahrenden Fahrzeuge dann eine bessere Sichtbeziehung zum fließenden Verkehr besitzen. Herr Sczepanski schlägt vor, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite zusätzliche Anlehnbügel im Seitenraum, vorzugsweise im begrünten Bereich, aufgestellt werden sollten. Herr Scharmberg gibt zu bedenken, dass die Aufstellung von fahrradbügeln im Grünstreifen zur einer zusätzlichen Versiegelung führt und dadurch die Straßenbäume schlechtere Standortbedingungen bekommen. Man sollte die Situation so lassen, wie sie jetzt ist.
Der ADFC bemängelt den baulichen Zustand des Radwegs in Folge von Wurzelaufbrüchen Herr Voskamp schlägt vor eine Instandsetzungsmaßnahme des Radwegs zu prüfen. Allerdings mit der Einschränkung, dass die empfohlenen Breiten für Radwege nach dem Mobilitätsgesetz keinesfalls eingehalten werden können. Auch ist eine Fällung von Straßenbäumen die absolute Ausnahme. Es soll versucht werden die Aufwölbungen in Folge der Wurzeln mittels sogenannter Überbögen auszugleichen. Frau Fuhrmann merkt an, dass dies nur eine unzureichende Lösung sei, da die Wurzeln in den nächsten Jahren erneut durch die Pflasterung brechen werden. Herr Voskamp erwidert, dass eine solche Maßnahme immerhin eine kurzfristig umsetzbare Lösung ist und vielen Radfahrenden mehr Komfort bietet. Im Gegensatz dazu würde eine Lösung mittels Radfahrstreifen zulasten der Parkspur nur mit einer Anordnung durch die VLB vollzogen werden können.
Der ADFC schlägt vor an dieser Stelle das Radfahren entgegen der Einbahnstraße zu erlauben. Dies allerdings nur, wenn entsprechende Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Sichtbeziehungen zeitgleich durchgeführt werden. Herr Göttsche merkt an, dass ein alleiniger Umbau des Knotenarms nicht zielführend wäre, da die Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich weiterhin unzureichend wäre. Deshalb sei ein Umbau des gesamten Kreuzungsbereichs notwendig. Es besteht in der Diskussion Einigkeit darüber, dass diese Problemsituation nur durch einen Umbau der gesamten Kreuzung vernünftig gelöst werden kann. Da das alleinige Einführen eines absoluten Halteverbot-Bereiches in der Zuführung zum Steinträgerweg nicht die gebotene Sicherheit von Radfahrenden entgegen der Einbahnstraße gewährleisten kann.
Der ADFC bemängelt die fehlende Sichtbeziehung im Verpflechtungsbereich des Radweges und der rechten, geradeaus führenden Fahrspur. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die Versetzung des absoluten Halteverbots gegebenenfalls in Verbindung mit ergänzenden Maßnahmen, wie z. Bsp. Fahrradparken auf der Fahrbahn. Das SGA wird diesen Vorschlag prüfen.
Der ADFC bemängelt, dass eine Radverkehrsinfrastruktur entlang der Johannisthaler Chaussee, sowie im Kreuzungsbereich Alt-Buckow fehlt. Herr Voskamp erläutert, dass eine Integration von Radverkehrsinfrastruktur unter den gegebenen Randbedingungen (sehr hohes Kfz-Aufkommen, fehlender Raum) äußerst schwierig ist. Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, in diesem Bereich, würden umfangreiche und kostenintensive Untersuchungen und Planungen benötigen. Die Anordnung von radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen obliegt der VLB.
Der ADFC merkt an, dass der Abstand der Drängelgitter in diesem Bereich insbesondere für Rollstuhlfahrer und Lastenräder zu gering ausfällt. Der Ausschuss schlägt eine Versetzung der Drängelgitter um ca. 30 cm vor, sodass der entsprechende Abstand größer wird. Das SGA wird diesen Vorschlag prüfen und gegebenenfalls umsetzen.
Der Ausschuss nimmt die Fertigstellung des Schutzstreifens entlang des Kölner Damms positiv zur Kenntnis
Der ADFC bemängelt, dass die Zufahrten zum Mauerradweg zwischen Ringslebenstraße und Köllner Damm trotz der abgesenkten Borde und der bestehenden absoluten Halteverbote zugeparkt werden. Außerdem wird die Erkennbarkeit des Mauerradwegs an dieser Stelle als unzureichend empfunden. Der Ausschuss empfiehlt die Markierung mit Zeichen 299 nach StVO zur Hervorhebung des Halteverbots. Zusätzlich soll der Bereich häufiger vom Ordnungsamt bestreift werden.
Die dort aufgestellten Fahrradbügel in Form von „Felgenkillern“ entsprechen schon lange nicht mehr den heutigen Standardanforderungen. Der ADFC schlägt den sofortigen Austausch gegen Anlehnbügel vor. Herr Voskamp erläutert, dass die Flächen im Zuständigkeitsbereich der Berliner Bäderbetriebe liegen. Es ist langfristig angedacht im Zuge der geplanten Maßnahmen zum Campus-Efeuweg die Platzflächen vor dem Eingang des Schwimmbades attraktiver zu gestalten. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen