Auszug - Wirksame Tempobegrenzung in der Hufeisensiedlung  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 10.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0743/XX Wirksame Tempobegrenzung in der Hufeisensiedlung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:1. Wewer, Bertil
2. Beitritt: CDU, Fraktionslose, Zielisch, Anne
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, ob durch geeignete bauliche Maßnahmen wie „Rixdorfer Kissen“ das angeordnete Tempo 30 in der Hufeisensiedlung wirksam durchgesetzt werden kann. Dies besonders in den Straßen Fritz-Reuter-Allee zwischen Blaschkoallee und Gutschmidt-Straße, Onkel-Bräsig-Straße, Lining sowie Stavenhagener Straße. Begründet wird der Antrag damit, dass das angeordnete Tempo-Limit täglich durch PKWs und LKWs in den genannten Straßen missachtet wird.

 

Das Bezirksamt bewertet die verkehrliche Situation in den benannten Straßen wie auch im Gebiet der Hufeisensiedlung als verkehrssicher. Es liegen keine Hinweise der Polizei vor, dass dort straßenbauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich wären. Der Einbau von wirksamen „Rixdorfer Kissen“ in Tempo-30-Straßen kann nicht erfolgen, da diese Form der Kissen nur in Kombination mit verkehrsberuhigten Zonen oder reduzierten Geschwindigkeiten (kleiner als Tempo 30km/h) zulässig ist.

 

Vertreter der Fritz-Karsen-Schule, der Krugpfuhlsiedlung und der Freunde und Förderer der Hufeisensiedlung sprechen sich in verschiedenen Wortbeiträgen gegen die Rixdorfer Kissen aus. Hierfür werden Lärmschutzgründe (Beschleunigung zwischen den Kissen), Sicherheitsaspekte (rollerfahrende Kinder, Lastenfahrräder) und die etwas willkürliche Straßenauswahl zur Begründung heranzogen.

 

Der Antrag wird zurückgestellt. Eine erneute Behandlung im Ausschuss erfolgt nach Mitteilung der antragstellenden Fraktion.


 
 

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