Auszug - Einstellung von Bebauungsplanverfahren - Bebauungsplan XIV-206 ("Groß-Ziethener Chaussee / Rudower Fließ") - Bebauungsplan XIV-257b ("Wildhüterweg 44")
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Mit dem B-Plan XIV-206 sollte die planungsrechtliche Sicherung der Grünanlage, des Straßenlandes, der angrenzenden baulichen Nutzung und eines Teils der Parkanlage „Rudower Fließ“ erfolgen. Da die Ziele des Bebauungsplans umgesetzt wurden, besteht kein Erfordernis zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens.
Für das Baugrundstück Wildhüterweg 44 war die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum“ vorgesehen. Die Festsetzung durch den B-Plan XIV-257b ist nicht weiter erforderlich, da die (genehmigte) Nutzung für den großflächigen Einzelhandel bereits nach dem geltenden Planungsrecht zulässig war und ist.
Der Ausschuss nimmt die Einstellung der beiden Bebauungsplanverfahren zustimmend zur Kenntnis. |
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