Auszug - Dringlichkeiten
Die unter TOP 5.1 Drs.: 0804/XX eingebrachte Entschließung ist im Ältestenrat zu einem Dringlichkeitsantrag geworden. Der Dringlichkeit wurde im Ältestenrat entsprochen. Die Drucksache bleibt unter TOP 5.1 einsortiert. |
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