Auszug - Mitteilungen der Verwaltung für Bürgerdienste
Zweckentfremdungsverbotsgesetz Herr Kalusa berichtet zu den zum 01.08.2018 in Kraft getretenen neuen Regelungen im Gesetz. Die Ausführungsvorschrift (AV) ist noch in Arbeit. Insgesamt umfassen die gesetzlichen Änderungen 13 Punkte, welche bei Bedarf auch ausführlicher im Ausschuss vorgestellt werden können. Unter anderem kurz skizziert folgendes:
- Wegfall der Genehmigungsfiktion - Wegfall Ausnahmen (jede Nutzung - außer zu Wohnzwecken - nicht erlaubt, ob Wohnzweck muss die Behörde prüfen) - Regelungen zu Ersatzwohnraum konkreter gefasst (muss nun im selben Bezirk liegen, sozialverträgliche Mieten) - neue Regelungen zu Haupt- bzw. Nebenwohnung (Vermietung Nebenwohnung maximal 90 Tage zulässig) - Leerstand nun 3 Monate statt 6 Monate - bei Sanierung Zeitverträge möglich - keine aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen - erweiterte Auskunftsansprüche - Erhöhung Geldbußen - Registriernummer bei zweckfremder Nutzung
Herr Licher fragt aufgrund der gravierenden Neuerungen, ob die Thematik ausführlicher in einer der nächsten Ausschusssitzungen besprochen werden könne. Die Vorsitzende hat keine Einwände. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen