Auszug - Bebauung ehemaliger Güterbahnhof Neukölln  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 14.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0617/XX Bebauung ehemaliger Güterbahnhof Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Fuhrmann, MarlisFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Frau Fuhrmann begründet ihren Antrag u. a. mit der Höhe des geplanten Hochhauses von über 60m, das Rathaus Neukölln hat eine Höhe von etwa 60m. Im Tenor wird das geplante Hochhaus dem Standort aus ihrer Sicht nicht gerecht. Der Entwurf aus dem Workshopverfahren ist zwar besser, dennoch plädiert sie für eine noch weitere Reduzierung der Höhe durch das Baukollegium. Sie bittet um ein Meinungsbild.

 

Herr Scharmberg stimmt für die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zu. Es handelt sich unter Hinweis auf TOP 5 um ein laufendes Verfahren. Für Herr Wittke ist die Begründung unzureichend. Er vermutet mit dem Antrag eher die Verhinderung eines Hotelbaus, den Frau Fuhrmann ablehnt. Herr Kapitän würde den Antrag durchaus verstehen, wenn das Gebäude in Rathausnähe errichtet werden würde. So kann er jedoch keine Gründe erkennen, die einem Bau in der beabsichtigten Höhe widersprechen. Frau Bülck spricht sich für die CDU-Fraktion ebenfalls gegen den Antrag aus. Im Antrag wird von einem ca. 70 m hohen Gebäude gesprochen, hier nun mündlich nicht höher als 60 m. Es ist nicht erkennbar, wohin das führen soll. Für Herrn Lüdecke ist es die Entscheidung des Investors, was er riskieren möchte. Herr Laumann tut sich mit dem geplanten Hochhaus zwar schwer, gleichwohl sollte kein Risiko im Zuge des städtebaulichen Vertrages eingegangen werden. Dem Investor muss auch die Möglichkeit gegeben werden, die 30 % an gefördertem Wohnraum gegenfinanzieren zu können. Für ihn ist der Antrag zwar gut gemeint, aber nicht zustimmungsfähig.

 

Frau Fuhrmann wirbt nochmals für ihren Antrag, welches den Ausschuss jedoch weiterhin nicht überzeugt. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird der Antrag in der Abstimmung bei einer Ja-Stimme von Frau Fuhrmann mehrheitlich abgelehnt.


 
 

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