Auszug - Erneute Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz - Beratung vor Beschlussfassung der BVV vorbehaltl. Beschlussfassung durch BA
Im Prinzip handelt es sich bei der Verlängerung der Veränderungssperre um die gleiche Situation analog zu TOP 8. Die Begründung kann der Vorlage entnommen werden.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt die Vorsitzende abstimmen. Der Ausschuss stimmt der Verlängerung bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung mehrheitlich zu. |
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