Auszug - Verkehrssituation an der Wetzlar-Schule (mit Besichtigung der Zuwegung)   

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Wetzlargrundschule
Ort: Tischlerzeile 34, 12351 Berlin
 
Beschluss


Ein Elternbrief der auf die Verkehrssituation aufmerksam macht, ist Ausgangspunkt für die Begehung der Zuwegung. Die Elternvertreter erklären den Bezirksverordneten worin das Gefahrenpotenzial besteht und mögliche Lösungen werden diskutiert.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, sich mit den zuständigen Stellen für einen sicheren Schulweg der Grundschule einzusetzen.

 

Die nicht markierte, durch Pkw verstellte und so die Sichtbarkeit der Grundschulkinder beeinträchtigende Straßenüberquerung Severingstraße und Kreuzungssituation Tischlerzeile/Severingstraße ist für die Grundschulkinder in folgender Form sicherer zu gestalten:

 

  1. Die Straßenüberquerung auf der nördlichen Gehwegseite der Tischlerzeile über die Severingstraße durch Einrichtung eines Fußgängerübergangs auf der Fahrbahn der Severingstraße (Fußbahnmarkierung) für die Kinder und Pkw erkennbar und sicherer machen.
  2. Den sehr schmalen Gehweg der Severingstraße ab Fußgängerübergang bis zur nördlichen Einmündung in die Tischlerzeile verbreitern und damit gleichzeitig die aktuell im Kreuzungsbereich genutzte Parkmöglichkeit unterbinden, womit die Sichtbarkeit der Kinder ermöglicht wird.
  3. Im westlichen und östlichen Bereich des Übergangs sind beidseitig Park- und Halteverbote einzurichten, die die Sichtbarkeit der Grundschulkinder und des Pkw-Verkehrs in der Übergangssituation gewährleisten.
  4. Herstellung eines Übergangs für Fußgänger vom nördlichen Fußweg der 2 x 2 spurigen Tischlerzeile über die Severingstraße auf den östlich gelegenen Fußweg der 1,5- spurigen Tischlerzeile (nördlich der Severingstraße).
  5. Die Verkehrslenkung aufzufordern, die Verkehrsregelung (insb. Vorfahrtsregelung) im Kreuzungsbereich für Pkw zu optimieren und deutlich erkennbar einzurichten.

 

 

Begründung: Die Wetzlar Grundschule ist im gebundenen Ganztagsbetrieb. Zwischen 7:30 und 8:00 Uhr und 16:00 bis 16:30 Uhr sind sehr viele Kinder gleichzeitig auf dem Abschnitt Johannisthaler Chaussee (Bushaltestelle) und Wetzlar Grundschule unterwegs.

 

Die Tischlerzeile ist ab Johannisthaler Chaussee bis zum Auftreffen auf die Severingstraße mit 2 x 2 Fahrspuren, getrennt durch einen abgesetzten Grünstreifen, ausgebaut. Beidseitig sind Fuß- und Radwege vorhanden.

Nach ca. 100 m mündet die Tischlerzeile in die kleinere Severingstraße. Nordwestlich von diesem Einmündungsbereich wird die Tischlerzeile am Ende der Severingstraße als 1,5-spurige Straße bis zur Wetzlar Grundschule fortgesetzt.

Der Verkehr wird über die 2 x 2-spurige Tischlerzeile, dann linksabbiegend für ca. 50 m auf die Severingstraße und dann rechtsabbiegend auf die 1,5-spurige Tischlerzeile geführt.

 

Der Fußweg entlang der Tischlerzeile endet an der Einmündung der Severingstraße, ohne dass die Severingstraße baulich für die Querung von Fußgängern hergerichtet ist.

Parkende Pkw versperren beidseitig der Severingstraße den Übergangsbereich und damit die Sichtbarkeit der Grundschüler, die bedingt durch die Körpergröße, die Pkw nicht überragen und so nicht gesehen werden können.

 

In Folge dieser Situation sind die Grundschulkinder gezwungen, zwischen parkenden Pkw die Severingstraße an nicht definierten Stellen zu überqueren. Für Kinder und Pkw ist die Situation unklar und unübersichtlich.

Nach Überquerung der Severingstraße, vom nördlichen Gehweg der Tischlerzeile kommend, sollen die Grundschulkinder den Gehweg auf der nördlichen Seite der Severingstraße für ca. 50 m bis zum Beginn der nördlich von der Severingstraße gelegenen Tischlerzeile fortsetzen.

Entlang dieses Bereichs parken Pkw, die zusätzlich das Sichtfeld beeinträchtigen.

Der Gehweg ist in diesem Bereich sehr schmal und lässt eine gleichzeitige Nutzung für z.B. Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhl und die entgegenkommenden Kinder nicht zu.

 

Auf der südwestlichen Seite der 2 x 2-spurigen Tischlerzeile endet der Fußweg beim Auftreffen auf die Severingstraße. Der Fußweg wird durch ein Sperrschild beendet. Der Fußweg in Richtung Grundschule wird auf der anderen Seite der Severingstraße auf der östlichen Seite der Tischlerzeile fortgesetzt. Auf der westlichen Seite der Tischlerzeile ist baulich kein Fußweg vorhanden und möglich (privates Siedlerland).

 

Die besondere bauliche Ausgestaltung des Bereichs durch das Ende der 2 x 2-spurigen Tischlerzeile auf die Severingstraße und die Fortsetzung der Tischlerzeile nordwestlich versetzt, führt zu einer unklar wahrgenommenen Verkehrsregelung. Pkw mit Ziel Grundschule haben eine Links-Rechts-Abbiegesituation. Die größere Tischlerzeile wird hier fälschlicherweise als Vorfahrtsstraße wahrgenommen. Gleichzeitig tangiert hier der entgegenkommende Verkehr in Richtung Johannisthaler Chaussee, da der nördliche Bereich der Tischlerzeile ab Severingstraße kein parallelen gegenläufigen Pkw-Verkehr erlaubt.


 
 

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