Auszug - Verschiedenes - Räumung Bornsdorfer Str. 37b  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende geht auf die Räumung des Hauses ein. Stadt und Land ist hier Eigentümer, Gespräche zur Nutzung haben zu keinem positiven Ergebnis geführt. In der Presseberichterstattung gab es für die Besetzung des Hauses ein relativ positives Echo. Die Vorsitzende möchte wissen, wie sich die Verwaltung positioniert. Herr BzStR Biedermann wird das Thema bei nächster Gelegenheit gegenüber der Stadt und Land ansprechen. Er weist gleichwohl darauf hin, dass dies keine Angelegenheit des Bezirkes ist, da Stadt und Land keiner bezirklichen Fachaufsicht unterliegt und keine Rechenschaft ablegen muss. Alles was über eine Thematisierung im Gespräch hinausgeht, ist Aufgabe der Senatsverwaltung.

 

Die Vorsitzende begrüßt nun Frau Gundlach, welche durch sie eingeladen wurde. Frau Gundlach möchte ein Grundstück bebauen und bittet um Unterstützung bezüglich ihres Bauvorhabens, da den Planungen durch das Stadtentwicklungsamt nicht zugestimmt wurde. Sie verteilt in diesem Zusammenhang selbst erstellten Unterlagen zur örtlichen Bebauungsdichte. Für Frau Gundlach ist die Ablehnung des Bauantrags nicht nachvollziehbar.

 

Herr Groth erläutert daraufhin ausführlich, weshalb der Bauantrag in der gestellten Form nicht genehmigungsfähig war und geht dabei auf den Geltungsbereich des Baunutzungsplans, GRZ und GFZ und die Bauordnung von 1958 ein, welche hier zu beachten ist. Vom Grundsatz her ist Bebauung möglich. Das Missverständnis ist hier die sog. 2/3-Regelung, welche nicht anwendbar für Staffelgeschosse ist. Es gehe nicht darum, Bebauung zu verhindern, jedoch muss die Verwaltung die geltenden Rechtsnormen einhalten.

 

Die Vorsitzende schlägt daraufhin eine bilaterale Klärung vor. Herr Laumann findet den Sachverhalt zwar durchaus interessant, jedoch ist der Ausschuss nicht in der Lage, über Bauanträge zu entscheiden. Herr BzStR Biedermann verweist auf die Bauberatung. Frau Gundlach entgegnet, dass sie keine weitere Beratung erhalte. Herr Groth bestätigt dies insofern, als dass Frau Gundlach weiterhin etwas anderes möchte, als genehmigt werden kann. Dies ist leider kein Einzelfall. Seine Mitarbeiter*innen beraten und nutzen die Spielräume aus, da Wohnungsbau ausdrücklich gewünscht ist. Er muss hier jedoch auch um Verständnis bitten, dass dies nicht zu immer wiederkehrenden Beratungen führen kann, wenn die behördliche Entscheidung nicht akzeptiert wird. Den Betroffenen stehen - und das bittet er ausdrücklich nicht als despektierlich zu verstehen - durchaus Rechtsmittel offen, gegen Entscheidungen vorzugehen. Herr Groth bietet abschließend an, sich im Anschluss an die Sitzung mit Frau Gundlach über den weiteren Fortgang abzustimmen.

 

Frau Bülck erkundigt sich zum Planungsrecht im Bereich des Gockelwegs. Herr Groth führt hierzu aus, dass der Bebauungsplan aufgrund von Nutzungskonflikten hinsichtlich Wohnbebauung/Gewerbe mehrfach aufgeteilt wurde.

 

Herr Morsbach teilt mit, dass das Gebäude Silbersteinstraße 80 leer steht. Herr Groth äußert hierzu, dass sich dieses in der Zwangsversteigerung befindet.


 
 

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