Auszug - Neu- und Erweiterungsbauten
Es liegen keine Wortmeldungen der Mitglieder vor. Frau Fuhrmann spricht daraufhin die zahlreichen Anträge auf Abgeschlossenheit an und möchte wissen, wie viele Anträge/Wohneinheiten dazu gestellt wurden. Herr BzStR Biedermann verweist auf die zur Verfügung gestellten Übersichten. Aus den Anträgen selbst resultiert keine Teilung von Wohneigentum bzw. Schaffung von Einzeleigentum, sie ist jedoch Voraussetzung zur Schaffung von Einzeleigentum. Eine statistische Erfassung nach Wohneinheiten erfolgt nicht, sondern jeweils nach dem Gesamtobjekt (Nachfrage Frau Fuhrmann). Herr Groth ergänzt, dass dies nur händisch zu ermitteln wäre, ein Mittelwert, wie ihn Frau Fuhrmann wünscht, ist schwer zu beziffern. Diese bezeichnet es als unglücklich, sich nicht mit einem Mittelwert zu befassen und wiederholt ihre Bitte, sich in einem Überschlag zu versuchen. Herr BzStR Biedermann erläutert daraufhin, weshalb ein Durchschnittswert nicht zielführend ist und keinen informativen Mehrwert darstellt (Anträge hauptsächlich für Nord-Neukölln, jedoch auch einige kleine Wohnungen im Süden). Ein Durchschnittswert, wie er beispielhaft aufzeigt, bildet daher keine aussagefähige Information für den Bezirk ab. |
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