Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030

Die Bezirke sind durch SenStadtWohn aufgefordert, eine Stellungnahme zu vorgeschlagenen Nachverdichtungsschwerpunkten abzugeben. Für Neukölln wurden zwei Flächen vorgeschlagen, im Wesentlichen betreffen diese die Hufeisensiedlung und die Krugpfuhlsiedlung. Aus bezirklicher Sicht ist insbesondere die Hufeisensiedlung als UNESCO Weltkulturerbe nicht für eine Nachverdichtung geeignet und dies gegenüber SenStadtWohn auch deutlich gemacht worden. Durch den Bezirk wurden weitere Flächen benannt, welche sich für eine Nachverdichtung eignen könnten (Gutschmidtstraße Nord, Grüner Weg West, Germaniapromenade, Gropiusstadt Nord/Südwest, ehem. Sanierungsgebiet Wederstraße).

 

Sonnenallee/Hobrechtstraße (Esso-Tankstelle)

Das Stadtentwicklungsamt befindet sich in Gesprächen mit dem Eigentümer, dessen Planungen auf eine reine Wohnbebauung hinauslaufen. Hierfür besteht geltendes Baurecht. Der Bezirk hat keine Möglichkeiten auf die Miethöhe bzw. Eigentumsformen Einfluss zu nehmen.

 

Gewerbegebiet Gradestraße

Seit Anfang 2018 ist ein dort ansässiges Unternehmen nach der Seweso III – Richtlinie eingestuft und hat eine entsprechende Genehmigung erhalten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Planungen in der Umgebung, u.a. Neubau des Recyclinghofes der BSR (Besucheraufkommen) und die dort ansässigen Gewerbe. Der notwendige Schutzradius wird derzeit gutachterlich ermittelt.

Welche Gefahrenstoffe die Genehmigung konkret beinhaltet, ist dem Bezirk nicht bekannt. Das Unternehmen hat eine Generalzulassung erhalten. Die Genehmigungsbehörde für das Verfahren ist SenUVK, wie Herr BzStR Biedermann auf Nachfrage von Herrn Wittke erläutert.

 

Vorkaufsrecht

Der Bezirk ist dabei zum fünften Mal das Vorkaufsrecht zu Gunsten eines Dritten auszuüben. Der Eigentümer hat Fristverlängerung beantragt, um den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung prüfen zu können. Die Fristverlängerung läuft Ende Mai ab. In zwei anderen Fällen wurden Abwendungsvereinbarungen geschlossen, bei einem weiteren Haus befindet sich der Bezirk in fortgeschrittenen Verhandlungen. Aktuell sind zwei Fälle neu in die tiefergehende Prüfung genommen worden.

 

QM Richardplatz Süd

SenStadtWohn hält das Quartier nach Auslaufen der Förderperiode für verstetigungsreif. Sofern der Bezirk sich bereit erklärt, in den nächsten 5-7 Jahren einen Ankerpunkt zu entwickeln, kann das Gebiet mit dem QM Ganghofer Straße zum QM-Gebiet Rixdorf zusammengelegt werden. Nach Diskussion mit dem Quartiersrat wird die zweite Variante weiter verfolgt. Das BA hat einen entsprechende Beschluss gefasst und für zwei Standortvorschläge eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.

Die Vorsitzende möchte wissen, wer die Finanzierung des Baus als auch des Betriebes eines solchen Ankerpunktes übernimmt. Die Erarbeitung eines Betriebskonzepts wird die Aufgabe in den nächsten Monaten sein, wie Herr BzStR Biedermann daraufhin erläutert. Klassische Mittel könnten die Anmeldung zum Baufonds sein oder aber auch SIWANA IV. Konkrete Aussagen sind im Moment nicht möglich, zu den vorgeschlagenen Standorten möchte sich Herr BzStR Biedermann derzeit noch nicht äußern.

 

Alfred-Scholz-Platz

Das Bezirksamt hat den Veranstaltungsplan für das Jahr 2018 beschlossen.

 

Alt-Britz 61 (“Gletscher“)

Herr Groth berichtet, dass die Planungen zusammen mit dem Eigentümer nochmals überarbeitet wurden. Der Bauantrag kann nun eingereicht werden. Wie bekannt ist, bleibt der Gletscher soweit es geht erhalten (s. Protokoll der 17. Sitzung, TOP 6). Mit dem Eigentümer wurde vereinbart, dass dieser den Bezirk informiert, bevor erste Bautätigkeiten beginnen sollten.

 

Der Abriss des Daches wird vermutlich bereits morgen vorgenommen. Herr Groth weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass der Eigentümer hierzu berechtigt ist. Der Abriss ist lediglich anzeige- jedoch nicht genehmigungspflichtig.


 
 

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