Auszug - Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln
Die Vorsitzende wendet sich eingangs an Frau Hammer als Antragstellerin. Der Antrag ist nach ihrer Auffassung durch die Beantwortung der Mündlichen Anfrage von Frau Hammer in der BVV-Sitzung am 28.02.2018 durch Herrn BzStR Biedermann entbehrlich.
Frau Hammer stimmt dem zwar zu, möchte ihren Antrag gleichwohl aufrechthalten. Sie begründet die Intention des Antrags damit, dass Kund*innen von Behörden das Recht auf einen Beistand haben. Die Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild.
Herr Hecht kann die Intention nachvollziehen, da Ratsuchende in Behörden, wie ihm selbst bekannt ist, nicht immer im Einklang mit der in Rede stehenden Rechtslage Termine wahrnehmen können. Die pauschale Überwachung der bestehenden Rechtslage ist dem Bezirksamt gleichwohl nicht möglich. Sofern dies im Einzelfall geschehen sollte, kann das Bezirksamt bei entsprechender Kenntnis natürlich darauf hinwirken. Für die SPD ist der Antrag in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig.
Herr Blank bestätigt die Ausführungen von Frau Hammer und steht dem Antrag für die AfD positiv gegenüber. Die Mitarbeiter*innen in Behörden verhalten sich anders, wenn ein Beistand dem Termin beiwohnt. Frau Gloeden steht für die CDU dem Antrag ebenfalls positiv gegenüber.
Herr Szczepanski stimmt Herrn Hecht zu. Die Rechtslage ist eindeutig, jedoch ist die Umsetzung/Ausgestaltung in der Art und Weise letztlich durch die Mitarbeiter*innen in den Behörden etwas anderes. Den Antrag ist für die Grünen verzichtbar.
Im Ergebnis der Erörterung entscheidet sich Frau Hammer, den Antrag zunächst zurückzustellen und die Formulierung zu überdenken. |
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