Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
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Frau Vogelsang gibt folgende Mitteilungen der Verwaltung bekannt: · Die Abt. Bürgerdienste und Gesundheit wird am Standort Blaschkoallee weiter konzentriert. Der angekündigte Umzug der Einbürgerungsstelle vom Mittelbuschweg in die Blaschkoallee findet in der kommenden Woche statt. · Für die Konzeption der Hörbehindertenberatungsstelle in Neukölln und Friedrichshain wird eine Steuerungsrunde mit Vertretern der Bezirke und der Senatsverwaltung einberufen. Die derzeit geplante Federführung und alleinige Zuständigkeit des Bezirksamtes Kreuzberg-Friedrichshain für beide Standorte ist jedoch nicht hinnehmbar. Frau Vogelsang betont, dass Neukölln als eigenständiger Standort erhalten bleiben muss. Andernfalls wird es keine Zustimmung Neuköllns zur ZuständigkeitsVO geben. Die Umsetzung des neuen GDG ist damit weiterhin offen. · Im Interesse eines verbesserten Kinderschutzes wurde mit dem Krankenhaus Neukölln jetzt vereinbart, dass die Geburtsdaten von Neugeborenen schneller an das Standesamt und den KJGD gemeldet werden. Dadurch ist in sozial schwierigen Fällen ein schnelleres Eingreifen des KJGD gewährleistet. Bislang kam es durch den umständlichen Meldeweg zu unnötigen Verzögerungen bei der Meldung von Geburtsdaten. Die SPD weist darauf hin, dass nicht alle Kinder in Krankenhäusern entbunden werden. Sie schlägt daher vor, auch die Hebammen-vereinigung zu beteiligen. · Für die Stellenbesetzung im SpD wurde eine qualifizierte 38-jährige Psychiaterin gefunden, die möglicherweise eingestellt werden kann. Gleichzeitig ist jedoch eine andere Ärztin im SpD vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf abgeworben worden. Am gestrigen Tage ist die offizielle Anforderung eingegangen. Frau Vogelsang kritisiert das Vorgehen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf und will sich dahingehend mit der dortigen Gesundheitsstadträtin Frau Schmiedhofer in Verbindung setzen. · Frau Dr. Hörnig-Pfeffer wird nach ihrer Verabschiedung in den Ruhestand weiterhin auf Honorarbasis für das Bezirksamt tätig sein. In einer Honorar-vereinbarung wurde ein Umfang von 8 Stunden wöchentlich festgelegt. |
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