Auszug - Grünfläche Kielingerstraße
Herr Kanert erläutert die Sachlage. Bei der benannten Fläche handelt es sich um sogenanntes angelegtes Straßenbegleitgrün, wofür das Straßen- und Grünflächenamt für die Pflege und Unterhaltung zuständig ist. Die Fläche wird dementsprechend im Rahmen der Verkehrssicherungspflege, in Abhängigkeit der Witterungslagen, 2-3 Mal im Jahr gemäht. Die Strauchflächen werden lediglich bei Bedarf im Sinne Gewährleistung der Nutzbarkeit und Begehbarkeit geschnitten, wenn es die Verkehrssicherungspflicht verlangt. Die Fläche wurde auf Grund dieses Antrages am 07.03.2018 kontrolliert. Diese Begehung ergab keinen Handlungsgrund gemäß der genannten Prioritäten, die ein Eingreifen erforderlich gemacht hätten. Unabhängig davon ist im öffentlichen Straßenland – auch auf begrünten Flächen - die BSR für die Säuberung zuständig. Dies bedeutet, wenn Ihnen hier Verunreinigungen auffallen, sollten die Meldungen beim Ordnungsamt eingehen und dieses leitet sie dann entsprechend an die BSR weiter.
Im Ausschuss einigte man sich nach kurzer Diskussion auf eine geänderte Formulierung des Antrages, da das Straßen- und Grünflächenamt nachvollziehbar erläuterte, warum es keine Flächenreinigung vornimmt. Der Antrag wurde mit folgender Formulierung zur Abstimmung gebracht: „Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der BSR dafür einzusetzen, dass das Straßenbegleitgrün in der Kielingerstraße (Endhaltestelle Bus-Linie 181) zeitnah gesäubert wird.“
Der Antrag wurde einstimmig beschlossen, bei Enthaltung der Fraktion der Linken. |
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