Auszug - Zur Änderung des angeordneten absoluten Halteverbotes vor dem Grundstück Stubenrauchstraße Nr. 100.  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 14.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0462/XX Zur Änderung des angeordneten absoluten Halteverbotes vor dem Grundstück Stubenrauchstraße Nr. 100.
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Schenk, OlafPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Antragsteller bittet um Verkürzung des an der Örtlichkeit vorhandenen absoluten Halteverbotes, da das Halten zum Entsorgen von Altglas direkt vor den Glascontainern zurzeit nicht möglich ist.

 

In der Stubenrauchstraße 100 befindet sich am Lichtmast 59 ein Verkehrszeichen mit dem Beginn eines absoluten Haltverbotes in Richtung der Kreuzung Stubenrauchstraße/ Kanalstraße. In diesem Bereich befindet sich eine BVG – Bushaltestelle und die Zufahrt zu einem Kundenparkplatz für einige Nahversorgungseinrichtungen.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass das absolute Halteverbot in diesem Bereich für den Fließverkehr erforderlich ist, da es sich bereits um den Stauraum vor der Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Stubenrauchstr. / Kanalstraße handelt und die ungehinderte Anfahrt für den BVG – Bus an die Haltestelle gewährleistet wird. Aus diesem Grund ist das absolute Haltverbot auch in Zuständigkeit der VLB angeordnet worden und nicht von der bezirklichen SVB.

 

Als kurzzeitige Parkplätze für die Entsorgung von Altglas kann der gebührenfrei zugängliche Kundenparkplatz genutzt werden, der sich in unmittelbarer Nähe zu den Glascontainern befindet. Die Verwaltung sieht daher keine verkehrliche Notwendigkeit der beantragten Maßnahme.

 

In der anschließenden Diskussion, in der darauf verwiesen wird, dass grundsätzlich keine Stellflächen oder Kurzparkzonen vor Glascontainern vorgesehen sind (keine verkehrliche Notwendigkeit!), da diese als fußläufig erreichbare Entsorgungsmöglichkeit für die umliegenden Anwohner aufgestellt werden, und die Problematik berlinweit dadurch entstanden ist, dass die Glascontainer von den Supermärkten und Einzelhandelsketten nicht mehr auf ihren jeweiligen Grundstücken / Parkflächen erwünscht sind, bittet die CDU-Fraktion alternativ um Prüfung hinsichtlich einer Verlagerung der Glascontainer in der Stubenrauchstraße außerhalb der Halteverbotszone. Dies wird von der Verwaltung zugesagt.

 

Der Antrag wird daher vertagt.


 
 

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