Auszug - Sicherheitskonzept für die Schülerinnen und Schüler am ehem. Schulgebäude Christoph-Ruden-Straße
BV Kroll begründet den Antrag zu TOP 4 mit der relativen Häufigkeit von Gewaltvorfällen gegen Schülerinnen und Schüler der genannten Schulen auf dem Weg von und zur Sporthalle und legt einen Änderungsantrag zur Drs. 0190/XVIII vor, der Antrag solle nunmehr lauten: „Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, Maßnahmen
zu ergreifen, um den Schulweg der Schülerinnen und Schüler der
Leonardo-da-Vinci-Oberschule und der Heinrich-Mann-Oberschule zur Sporthalle
neben dem ehemaligen Schulgebäude an der Christoph-Ruden-Straße sicherer zu
machen. Dazu soll in der verbleibenden Zeit
bis zum Abriss des Schulgebäudes der Wildwuchs auf dem Gelände verstärkt
beseitigt werden, sowie eine stärkere Aufsichtpräsenz rund um die Sporthalle
während der Pausenzeiten gewährleitstet werden. Christopher Kroll,
CDU“ BzStR Schimmang teilt mit, dass die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 5. Juni 2007 nunmehr auch offiziell mitgeteilt habe, dass im Rahmen der Investitionsplanung 2007 – 2011 ein Bereinigungsprogramm zum Abriss der asbestverseuchten Bildungszentren enthalten ist. Auch erste Baumittel – die der Planung der Schulneubauten dienen sollen – sind enthalten. Betroffen sind im Bezirk Neukölln die Clay-Schule und die Leonardo-da-Vinci-Schule. Für das Jahr 2010 sind für beide Schulen jeweils 3 Mio. Euro, für das Jahr 2011 jeweils 2,6 Mio. Euro für die Abrissarbeiten eingeplant. Für 2011 ist für die Leonardo-da-Vinci-Schule eine erste Planungsrate in Höhe von 1 Mio. Euro, für die Clay-Schule eine entsprechende Rate in Höhe von 2 Mio. Euro vorgesehen. Selbstverständlich stehen diese Vorhaben des Senats noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin. BV Kulick bittet, bei der Planung des Neubaus auf die
erörterte Schulwegproblematik einzugehen.
Herr Schmidt, SchulOrg 1, erläutert, dass ein Bauwettbewerb stattfinden werden, die vorgenannte Anregung werde in die Anforderungen aufgenommen, falls die Schulleitung dies für erforderlich halte. Nach Begehung des Geländes stellt BzStR Schimmang fest, dass keine besondere Unübersichtlichkeit zu erkennen sei, obwohl die fehlende Pflege der Grünanlagen nach Reduzierung der Kosten deutlich erkennbar sei. Es sei nicht Aufgabe der Hausmeister, Schülerinnen und Schüler zu beaufsichtigen, auch an einer Sporthalle sei die Aufsicht durch Lehrer zu gewährleisten. BV Koglin stellt fest, dass nach Inaugenscheinnahme der Antrag überzogen scheine, der Weg sei breit und beleuchtet, in den vergangenen 1,5 Jahren würden häufige Streifengänge der Polizei erfolgen, seither seien keine Gewaltvorfällen mehr bekannt. Die gute Vernetzung zwischen Schule, Polizei, Jugendamt und Jugendgerichtshilfe in Neukölln wird von BzStR Schimmang bestätigt. Der Änderungsantrag wird gegen die Stimmen von CDU, FDP und Grauen mit den Stimmen von SPD, Grüne und Linke abgelehnt, anschließend wird der Ursprungsantrag zurückgezogen. |
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