Auszug - Mieterschutz in Milieuschutzgebieten verbessern
Frau Fuhrmann erläutert die Intention ihres Antrages und weist auf die Notwendigkeit einer Mieterberatung hin. In diesem Zusammenhang stellt sie die Frage nach dem Leistungsumfang der bisher angebotenen Mieterberatung bzw. ob Verbesserungsbedarf besteht.
Herr BzStR Biedermann und Herr Groth führen dazu aus, dass es für das Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/Sonnenallee sowie für die Milieuschutzgebiete bereits Mieterberatungsangebote gibt. Für die Milieuschutzgebiete wurden zwei Module ausgeschrieben:In Modul 1 ist eine sog. Erstberatung vorgesehen, die in den Gebieten 1-2-mal pro Woche angeboten werden soll. Hier werden berätMieter*innen in allen mietrechtlichen Fragen beraten. Modul 2 behandelt besondere Fälle und wird nach Einzelfallprüfung durch das Stadtentwicklungsamt nach Bedarf beauftragt. Hierbei werden passgenaue Informationen für die betroffenen MieterInnen bereitgestellt, es können aufsuchende Beratungen oder Mieterversammlungen durchgeführt werden sowie Beratungen des Bezirksamtes. Herr Groth stellt die Leistungsbausteine im Einzelnen kurz vor.
Frau Fuhrmann fragt nach, ob in der Ausschreibung auch ein Berichtsauftrag über die Mietensituation im jeweiligen Gebiet enthalten sei. Herr Groth verneint, eine statistische Aufbereitung der Miethöhen o.ä. sei nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Auf Bitten von Herrn Wittke, dem sich Frau Fuhrmann anschließt, wird festgelegt, dass die Ausschreibung sowie der zusammengefasste Leistungsumfang des Moduls 2 dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden.
Herr Laumann bittet darum darzulegen, wie die Ausschreibung zur Mieterberatung im Verhältnis zum Neubaubündnis steht, in dem ebenfalls eine Mieterberatung gefordert wird. Herr BzStR Biedermann will dazu unter TOP 8 ausführen.
Frau Fuhrmann zieht ihren Antrag im Anschluss an die Erläuterung zurück. |
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