Auszug - B-Plan XIV-123 „Ringslebenstraße - Ost“ - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Herr Groth führt die Gründe zur Einstellung des Verfahrens aus. Da der Geltungsbereich im Wesentlichen vollständig entsprechend der ursprünglich mit dem Bebauungsplan verfolgten Planung des Bezirksamtes bebaut ist, besteht kein Planerfordernis mehr.
Der Ausschuss nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans zur Kenntnis. |
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