Auszug - B-Plan XIV-287b-1 „Rambowstraße“ - Aufstellung des Bebauungsplanes
Herr Groth erläutert das Planerfordernis zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens. Der bisherige Bebauungsplan XIV-287b ermöglicht den Eigentümern in der Krugpfuhlsiedlung Anbauten an ihre Reihenhäuser zu errichten. Durch eine Nachbarschaftsklage im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens wurde durch das Verwaltungsgericht festgestellt, dass der Bebauungsplan in Teilen fehlerhaft ist. Dies betrifft fehlende Regelungen zu Abstandsflächen sowie zur zulässigen Grundfläche. Ansonsten gilt der Bebauungsplan weiter. Mit der Änderungsplanung sollen die Mängel geheilt werden.
Herr Wittke fragt nach, ob ein Bestandsschutz für bereits genehmigte und errichtete Anbauten besteht und ob Anwohner gegen bereits erteilte Genehmigungen bzw. den Bezirk auf Schadenersatz verklagen könnten. Herr Groth führt dazu aus, dass ein Bestandsschutz für alle rechtskräftig erteilten Genehmigungen und auf dieser Basis erfolgten Anbauten besteht; Anbauten sind auch nach wie vor möglich, allerdings ist jetzt eine Nachbarzustimmung erforderlich. Klagen gegen vor dem Gerichtsbeschluss erteilte Genehmigungen oder auf Schadenersatz gegen den Bezirk sind nicht möglich.
Der Ausschuss nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans zur Kenntnis. |
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