Auszug - B-Plan 8-30 "Blub" - Vereinbarung über sozialen Wohnungsbau  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


In der Ausschusssitzung am 19.10.2017 wurde die Thematik bereits ausführlich erörtert. Vor dem Hintergrund, dass der städtebauliche Vertrag ohne Berliner Modell geschlossen wurde, haben dennoch Gespräche über einen Anteil an preisgebundenen Wohnraum mit dem Investor stattgefunden und das Angebot wurde im Ausschuss vorgestellt. Dieses wurde mehrheitlich abgelehnt und in der Folge aus dem Ausschuss der Antrag gestellt sowie in der BVV beschlossen, mit dem Investor erneut zu verhandeln bzw. das B-Plan-Verfahren einzustellen, sofern die Verhandlungen scheitern sollten.

 

Das Bezirksamt hat, wie Herr BzStR Biedermann berichtet, weitere Gespräche geführt, zuletzt zusammen mit der Bezirksbürgermeisterin und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Hierbei konnte sich auf einen Anteil von 18% verständigt werden, welches zwar weniger als die 25% des Berliner Modells darstellen, gleichwohl aber deutlich mehr sind als die bisher angebotenen ca. 8% an preisgebundenen Wohnraum. Der Bezirk sieht hier übereinstimmend einen vertretbaren Kompromiss. Herr BzStR Biedermann bittet um ein Signal aus dem Ausschuss.

 

Für die SPD bedankt sich Herr Scharmberg für die Hartnäckigkeit und den erfolgreichen Kompromiss. Herr Wewer schließt sich dem an, der Kompromiss ist für die Grünen vertretbar. Herr Mahlo von der CDU befindet es für gut, dass der Anteil unter 25% liegt und viel wichtiger, dass nun endlich gebaut werden kann. Frau Fuhrmann schließt sich ebenfalls an und stimmt der CDU-Fraktion insoweit zu, dass nun mit den Bauvorhaben begonnen werden kann. Als Vorsitzende möchte sie nun über den städtebaulichen Vertrag abstimmen lassen. Herr BzStR Biedermann weist darauf hin, dass es sich nicht um einen städtebaulichen Vertrag handelt, dieser ist bereits geschlossen und kann nicht geändert werden. Es handelt sich um eine freiwillige vertragliche Vereinbarung des Investors mit dem Bezirksamt.

 

Die Vorsitzende bittet daraufhin um Abstimmung der freiwilligen Vereinbarung, welche durch den Ausschuss einstimmig befürwortet wird.


 
 

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