Auszug - Verschiedenes
Herr Wewer fragt nach, wie lange die Baugenehmigung für das Grundstück Wederstraße 67/69 fortgelte. Dort sei bereits seit längerer Zeit nichts geschehen. Herr Groth erklärt dazu, dass es keine Frist zum Auslaufen der Genehmigung gebe und es sehr schwierig sei, dem Eigentümer eine Unterbrechung des Baugeschehens – was anzeigepflichtig sei – nachzuweisen. Er kündigt an, zu dem konkreten Fall zu recherchieren und die Informationen in einer der nächsten Sitzungen nachzuliefern.
Die Vorsitzende weist auf eine Einladung des Baukollegiums hin, jede/r könne inzwischen dort Bauvorhaben anmelden. |
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