Auszug - Bebauungsplan XIV-245ba-1 („Sonnenallee 228“)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-245ba-1 vom 11.03.2016 mit Deckblatt vom 30.5.2017 und Deckblatt vom 10.11.2017 für das Gelände zwischen der Sonnenallee, der geplanten BAB A 100, der Bahnfläche und dem Neuköllner Schifffahrtskanal im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des XIV-245ba-1 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.4 und III 4.5 der anliegenden Begründung beschrieben.
c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-245ba-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ Dr. GiffeyBiedermann BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der Gr. FDP gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung der AfD beschlossen.
Realisierung:
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