Auszug - Bericht der Schuldnerberatung  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt kurz ein und übergibt das Wort an Herrn Rauter, der sich herzlich für die Einladung bedankt und seine Mitarbeiter*innen kurz vorstellt.

 

Herr Rauter wird dem Ausschuss mit einer Präsentation (siehe Anlage zum Protokoll) in einem Rückblick über das Jahr 2017 wie auch die Vorjahre berichten, dabei bestehende Problematiken/Entwicklungen erläutern sowie abschließend einen Ausblick auf das neue Jahr geben. Fragen der Anwesenden können gern auch während des Berichts gestellt werden.

 

Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat im vergangenen Jahr insgesamt 11.850 Beratungen (987,5/Monat) durchgeführt. Täglich erreichen die Schuldnerberatung etwa 15-20 neue Anfragen für eine Beratung. Der Beratungsbedarf ist in den vergangenen Jahren gleichbleibend hoch, jedoch ist mit 9,5 Stellen und den erfolgten Beratungen in 2017 die Grenze des Leistbaren erreicht. Der Hauptteil der Beratungen mit rd. 90% wird am Standort in der Mahlower Straße 23 vorgenommen, rd. 9% erfolgen vor Ort im Jobcenter, ca. 1% im Jugendberatungshaus Glasower Straße 18 und der Jugendberufsagentur (Sonnenallee 282).

 

Die Gründe, welche zur Überschuldung führen, sind vielfältig und haben unterschiedliche Auslöser. Herr Rauter geht hierbei auch auf die Schuldenarten ein (größtenteils bei Banken). Er erläutert weiterhin die Zusammenhänge beim sog. P-Konto (Pfändungsschutzkonto) und erklärt anhand eines Beispiels, weshalb diese sehr beratungsintensiv sind (Probleme bei Nachzahlungen). Die Beratungsstellen warten auf die Evaluation der rechtlichen Regelungen. Herr Rauter geht davon aus, dass diese erste Ende 2018/Anfang 2019 kommen wird. Zugleich warnt er davor, vorauseilend und ohne Beratung ein P-Konto zu beantragen (Schufa-Eintrag, Frage Frau Hall-Freiwald). Der gesetzlich vorgegebene Pfändungsfreibetrag liegt aktuell bei 1.133 Euro und wird alle zwei Jahre angepasst (Nachfrage Herr Rühlmann). Frau Gloeden möchte wissen, wer die Bescheinigungen ausstellen darf. Diese dürfen durch die Amtsgerichte, die öffentlichen Schuldnerberatungen aber auch durch Rechtsanwälte ausgestellt werden.

 

Wie Herr Rauter weiter berichtet, wurden im Jahr 2017 insgesamt 1.074 sog. existenzsichernde Beratungen (z.B. bei drohendem Wohnungsverlust) durchgeführt und 288 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Hierbei konnte die Schuldenlast für die Betroffenen um 12,1 Mio. Euro verringert werden. Für die letzten sieben Jahre beläuft sich die Reduzierung der Schuldenlast bei 2.282 eröffneten Verfahren auf mehr als 100 Mio. Euro. Besonders erwähnenswert ist zudem auch, dass sich die Zahl der erfolgreichen Schuldenregulierungen ohne Inanspruchnahme eines Verbraucherinsolvenzverfahrens deutlich gesteigert haben. Gleichwohl stehen den Haushalten durch steigende Fixkosten (z.B. Miete) immer weniger finanzielle Mittel zur Verfügung, um sich zu entschulden. In Neukölln liegt die Quote der überschuldeten Personen (Ü18) bei 15,4%, berlinweit bei 12,6% und deutschlandweit (Nachfrage Frau Zielisch) bei 10,4%.

 

Herr Bender von der Seniorenvertretung Neukölln möchte in diesem Zusammenhang wissen, was der Unterschied zwischen Ver- und Überschuldung ist. Wie Herr Rauter ausführt, gibt es hierfür mehrere Definitionen. Vereinfacht gesagt, liegt Verschuldung vor, wenn die bestehenden Verbindlichkeiten mit dem zur Verfügung stehenden Einkommen bedient werden können. Wenn dies nicht gelingt, liegt Überschuldung vor. Herr Rauter verweist dazu u.a. auf den jährlich am Ende des Jahres erscheinenden Schuldenatlas vom Verband der Vereine Creditreform e.V., welcher sehr detaillierte Informationen zur Verfügung stellt.

 

Die Vorsitzende möchte abschließend wissen, was Herr Rauter eingangs mit Erreichen der Belastungsgrenze meinte und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Eine bedarfsdeckende Beratung ist nach seiner Aussage faktisch nicht möglich. Die Schuldnerberatung hat zwar auch in 2017 ihr Ziel erreicht, bei existenzsichernden Lagen gleich am nächsten Tag eine Beratung anbieten zu können, gleichwohl liegt die reguläre Wartezeit bei etwa acht Wochen. Er würde daher gern 2-3 zusätzliche Mitarbeiter*innen einstellen, um den Beratungszugang aufzufangen und die Wartezeiten nicht ansteigen zu lassen. Er weiß allerdings auch um die finanzielle Situation des Bezirks. Die Vorsitzende kann dies gut nachvollziehen und bittet Herrn Biedermann um eine Aussage.

 

Natürlich würde Herr BzStR Biedermann der Schuldnerberatung dies nicht vorenthalten, wenn er die finanziellen Mittel dafür hätte. Er lobt ausdrücklich die gute Arbeit von Herrn Rauter und seinen Mitarbeiter*innen, dennoch sieht er derzeit leider keine Möglichkeit, diesem Wunsch umfassend nachzukommen. Die Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen stellt eine erhebliche Ausgabe im Bezirks- wie auch Landeshaushalt dar. Er zeigt sich aber gern gesprächsbereit, ob und inwieweit eine schrittweise Erhöhung der Mittel möglich ist.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für den Bericht und wünscht der Schuldnerberatung weiterhin viel Erfolg. Herr Rauter bedankt sich nochmals für die Einladung und die gute Zusammenarbeit mit dem Bezirk und dem Ausschuss.


 
 

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