Auszug - Öffentlich-rechtliche Informationssender für Meinungsvielfalt statt privatem Nachrichtensender im Bezirk
Der Antrag ist zur Mitberatung auch in den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste überwiesen worden. Da er dort innerhalb der 4-Monatsfrist nicht behandelt worden ist, ist das Mitberatungsrecht nach § 19 (10) GO BVV erloschen.
Die antragstellenden Fraktionen der Grünen und Linken legen folgenden Änderungsantrag vor:
Das Bezirksamt wird gebeten, für die öffentlichen Videobildschirme neben den eigenen Produktionen ausschließlich öffentlich-rechtliche TV-Sender für die Bespielungen zu nutzen
Zur Begründung wird ausgeführt, dass die durch Rundfunkbeiträge finanzierten und der Allgemeinheit gehörenden öffentlich-rechtlichen Sender eher dazu geeignet sind, Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und Frieden zu fördern, als das derzeit gezeigte Programm von N24.
Im Rathaus gibt es im Foyer 1. OG einen öffentlichen Fernseher. Als der Fernseher seinerzeit angeschafft wurde, ist im Programm auf Entscheidung des damaligen Bezirksbürgermeisters neben den Eigenproduktionen auch N24 aufgenommen worden. Nachdem die Satellitenschüssel bei einem der letzten Stürme beschädigt worden und eine Neuanschaffung nicht erfolgt ist, werden im Wechsel nur noch die Eigenproduktionen abgespielt.
Infofilm Ausbildungsberufe im Bezirksamt Neuköllner Musiktage Reinhold Kiehls Wirken in Neukölln Neukölln-Film Geschichte Rathaus Neukölln
Im Warte-TV in den Bürgerämtern werden keine Fernsehbeiträge gezeigt. Die Intention des Antrages ist insoweit gegenstandslos.
Der Antrag wird zurückgestellt. |
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