Auszug - Verkehrssicherheit für Schulkinder Am Eichenquast  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen
Datum: Mi, 10.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:36 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0336/XX Verkehrssicherheit für Schulkinder Am Eichenquast
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Schulze, KarstenPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Nachdem sich eine Elternvertreterin der Lisa-Tetzner-Grundschule mit Schreiben vom 16.11.2017 an das Bezirksamt gewandt hat, haben sich das Straßen- und Grünflächenamt, die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei darauf verständigt, bei einem heute stattgefundenen Ortstermin eine Prüfung hinsichtlich möglicher geeigneter Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Schulkinder am der Kreuzung Am Eichenquast / Hasenhegerweg / Wildhüterweg vorzunehmen. Im Ergebnis erfolgte die Vereinbarung von drei Maßnahmen.

 

Am Haupteingang im Hasenhegerweg der Lisa-Tetzner-Grundschule befindet sich neben einem Schutzgitter ein beidseitiges Haltverbot auf Höhe des Renschweges. Dies ist für die Schülerlotsen und Schulkinder zur besseren Übersicht beim Überqueren der 9,00 m breiten Straße angeordnet worden. An dieser Stelle ist eine beidseitige Gehwegvorstreckung bis zur Höhe des Parkstreifens die effektivste Lösung ist, da diese zur Verbesserung der Sicht zwischen Fußgängern und Kraftfahrern führt. Zudem wird die zu überwindende Straßenbreite verkürzt und Schulkinder können besser wahrgenommen werden.

 

An der Kreuzung Wildhüterweg Ecke Am Eichenquast ist der höchste Schülerstrom durch die beiden Haltestellen der Linie 172 im Wildhüterweg zu verzeichnen. Hier wird die Schaffung eines Fußgängerüberwegs Höhe des Wildhüterweg 45a geprüft. Hierfür muss eine beidseitige Gehwegvorstreckung erfolgen, um die max. Breite der Fahrbahn von 8,50 m nicht zu überschreiten.

 

Für den zweiten Eingang in der Straße Am Eichenquast empfiehlt sich analog zum Hasenhegerweg eine bauliche Gehwegvorstreckung.

 

Der Antrag wird zurückgezogen.


 
 

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