Auszug - Verschiedenes
Der Vertreter des Ordnungsamtes verweist darauf, dass die Zuständigkeit in diesem Fall beim Gesundheitsamt und bei der Wohnungs- und Bauaufsicht liegt. Für den überwiegenden Teil der monatlich rd. 2.500 eingehenden Meldungen zeichnet das Ordnungsamt nicht selbst verantwortlich. Normalerweise teilt das Ordnungsamt den Beschwerdeführern aber nicht nur die zuständigen Stellen mit, sondern leitet die Meldung auch dorthin weiter. Die CDU-Fraktion und das Ordnungsamt werden sich bilateral austauschen, ob dies in dem angesprochenen Fall erfolgt ist oder nicht.
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