Auszug - Bericht Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten (Senatsempfehlungen)  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Wie die Vorsitzende kurz darstellt, umfassen die Senatsempfehlungen hierzu rund 40 Seiten. Sie bitte die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Herr BzStR Biedermann berichtet, dass sich diese Empfehlungen im Wesentlichen auf die Erfahrungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stützen. Das von den Senatsverwaltungen vorgestellte Konzept entspricht auch dem angewandten Verfahren bei den hier bisher geprüften Vorkaufsfällen. Herr BzStR Biedermann verweist auf die gute Zusammenarbeit auf Arbeits- wie auch auf politischer Ebene mit den Senatsverwaltungen. Der Vorkauf zu Gunsten Dritter soll nach der Meinung der Senatsverwaltung in der Regel an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften erfolgen.

 

Herr BzStR Biedermann beabsichtigt darüber hinaus jedoch auch Modellentwicklungen für nicht kommunale Dritte zu erarbeiten, z.B. Genossenschaften, Stiftungen oder engagierte Anwohner*innen, um zusätzliche Handlungsspielräume nutzen zu können.

 

Auf Nachfrage berichtet Herr BzStR Biedermann kurz zum erstmals im Bezirk erfolgreich ausgeübten Vorkaufsrecht für die Liberdastraße 10. Im einem zweiten Fall in dem der Bezirk das Vorkaufsrecht ausgeübt hat, läuft derzeit das Widerspruchsverfahren. Es wird geprüft, ob noch eine Abwendungsvereinbarung geschlossen werden kann. Die Verwaltung ist hier gesprächsbereit. Aktuell befinden sich weitere Vorgänge in der Prüfung. Weitere schon abgeschlossene Prüfungen ergaben, dass ein Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter aufgrund des bestehenden Deltas finanziell nicht darstellbar war. Herr Groth ergänzt hier, dass das finanzielle Risikodelta nicht ausschließlich mit dem Kaufpreis verbunden ist, sondern hier ggf. auch Instandsetzungskosten für die Objekte berücksichtigt werden müssen. Erfreulicherweise konnten aber auch schon mehrere Abwendungsvereinbarungen geschlossen werden.

 

Die Senatsempfehlungen stehen den Ausschussmitgliedern über den bekannten Linkt zur Verfügung.


 
 

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