Auszug - Besprechung der Vorlage zur Entscheidung der BVV über die Baumaßnahme Alt-Rudow  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
 
Beschluss

Herr Scharmberg begrüßt die Ausschussmitglieder und die Mitglieder der Verwaltung, sowie als Gast Herrn Dudenhöfer vom Baustoffprüfinstitut „ASPHALTA“

Herr Scharmberg begrüßt die Ausschussmitglieder und die Mitglieder der Verwaltung, sowie als Gast Herrn Dudenhöfer vom Baustoffprüfinstitut „ASPHALTA“. Die Tagesordnung ist allen rechtzeitig zu gegangen, so dass die 10. Sitzung ordnungsgemäß begonnen werden kann.

 

 

 

Herr Koglin stellt einen Antrag zur Ergänzung der Tageordnung: Der Ausschussvorsitzende Herr Scharmberg wird ermächtigt, vor dem Plenum der BVV am kommenden Mittwoch, den 04. Juli 2007 einen neutralen Bericht über die Erörterung des Ausschusses zu TOP 1 zu halten.

 

Der Antrag wird bei 3 Enthaltungen mit 12 Ja-Stimmen angenommen.

 

Herr Bezirksstadtrat Blesing berichtet einleitend über den Inhalt der Bezirksamtsvorlage vom 19.06.2007 zum Neubau von Alt-Rudow. Die Bezirksamtsvorlage stellt nicht die Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes in Frage, sondern beinhaltet die Darlegung der Ausbauvarianten, die Abwägung der von den Anliegern eingebrachten Hinweise und Bedenken sowie die mit den Varianten verbundenen Kosten.

 

Es gibt grundsätzlich zwei Ausbauvarianten:

 

1. Variante „Bau einer Fahrbahn aus Großsteinpflaster“

2. Variante „Bau einer Fahrbahn aus Asphalt“

 

Die Varianten 1 a und 2 a beziehen sich inhaltlich auf die Grundvarianten 1 und 2 jedoch mit dem Zusatz der Verlängerung der Bauzeit auf drei Bauabschnitte mit einer Bauzeit von 24 Monaten mit Winterpausen.

 

Das Bezirksamt hat sich in seiner Sitzung am 19.06.2007 nach Abwägung von Vor- und Nachteilen beider Varianten für einen Ausbau in der Variante 2a „Fahrbahn in Asphalt mit einer verlängerten Bauzeit von 24 Monaten in drei Bauabschnitten auf drei Jahre mit Winterpausen“ entschieden.

 

Herr BzStR Blesing erläutert, dass gemäß § 3 Abs. 3 des Straßenausbaubeitragesgesetzes die BVV zu entscheiden hat, in welcher der vorgeschlagenen Varianten gebaut werden soll. 

 

Das Tiefbauamt hat zur Klärung der Baugrundverhältnisse, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbauvarianten und die Bemessung des Oberbaues haben, das Baustoffprüfinstitut „ASPHALTA“ beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Herr Dudenhöfer wird für diesbezügliche Fragen dem Ausschuss zur Verfügung stehen.

 

Herr Voskamp erläutert anhand von Plänen und Regelquerschnitten die Vor- und Nachteile der Variante 1 [„Fahrbahn in Großsteinpflaster mit Bitumenverguss“ mit einer durchgehenden 10 Meter breiten Pflasterung] und der Variante 2 [„Fahrbahn in Asphalt“ mit einer 6 Meter breiten Fahrbahn in Asphalt und je zwei 2 Meter breiten, zur Fahrbahn parallel laufenden Parkstreifen in Großsteinpflaster].

 

Hinsichtlich der Aspekte Wirtschaftlichkeit und Kosten ist die Variante 2 um ca. 21 % kostengünstiger bedingt durch die schnellere Bauweise. Bezüglich der baubetrieblichen Abläufe kann eine Asphaltfahrbahn mindestens 8-mal schneller hergestellt werden. Hinzu kommt, dass die Fugen im Großsteinpflaster nach dem Verlegen zusätzlich mit Bitumen vergossen werden müssen, was die Herstellungszeit nochmals erheblich verlängern würde. In Bezug auf den künftigen Unterhaltungsaufwand kann man davon ausgehen, dass die Deckschicht der Asphaltfahrbahn mindestens zwischen 15 und 20 Jahren halten wird. Der Bitumenverguss würde aber diesen Zeitraum ohne Nachbehandlung nicht überdauern. Das Herausnehmen von Pflastersteinen infolge von Aufgrabungen gestaltet sich immer als Problem, da der Pflasterverband gestört wird und i.d.R. nicht wieder exakt, so wie vorhanden, hergestellt wird. In Sachen Lärmentwicklung ist Asphalt bei Tempo 30 km/ h gegenüber Großsteinpflaster um ca. 3 dbA leiser. Diese Reduzierung wird als Halbierung des Lärms empfunden. In puncto Verkehrssicherheit und Benutzbarkeit ist Großsteinpflaster trotz des Fugenvergusses für Radfahrer deutlich ungünstiger. Hinsichtlich der Rutschgefahr ist Asphalt günstiger als Großsteinpflaster. Bezogen auf das Ortsbild und den Denkmalschutz würde Großsteinpflaster den Dorfcharakter von Alt-Rudow deutlich besser betonen als Asphalt. Bei einer Asphaltbauweise kann man einen „hellen“ Asphalt verwenden, der nicht den optischen Eindruck eines „schwarzen“ Bandes vermittelt.

 

Auf der Grundlage der vorgetragenen Gesichtspunkte zu beiden Varianten entstand eine ausgiebige Erörterung der Sachlage zwischen den Fraktionen.

 

Herr Koglin berichtet zur Entscheidung innerhalb der Fraktion der SPD. Man habe es sich mit der Entscheidung zwischen Asphalt und Großsteinpflaster nicht leicht gemacht und das Für und Wider intensiv abgewogen. Unter Berücksichtigung der Anlieger- und Bürgerinformationsveranstaltungen und der dort vorgebrachten Einwendungen habe man sich aus Gründen der geringst möglichen finanziellen Belastung, der schnelleren Bauabläufe und der günstigeren Lärmentwicklung für eine Ausführung der Fahrbahn in „hellem“ Asphalt entschieden.

 

Herr Schumacher berichtet, dass sich die Partei der Grauen ebenfalls für eine Variante in hellem Asphalt ausspricht

 

Herr Mahlo spricht sich für die Variante 1 Großsteinpflasterfahrbahn mit Fugenverguss aus, da er den dörflichen Charakter von Alt-Rudow fördern möchte.

 

Herr Liecke betont in seiner Funktion als Fraktionsvorsitzender der CDU, dass das Straßenausbaubeitragsgesetz nicht zur Anwendung kommen müsse, da es sich um eine Sanierungsmaßnahme handelt. Daher ist die Entscheidung über die Variante „egal“. Die CDU wird deshalb zur Ausbauvariante keine Aussage treffen. Vom Grundsatz sei die CDU jedoch für die Maßnahme allerdings ohne Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes.

 

Herr Lück stimmt der Ausbaumaßnahme in der dargestellten Form grundsätzlich nicht zu, da er der Meinung ist, dass ein reduzierter Ausbau (nur Fahrbahnsanierung, ohne Gehwege und Beleuchtung) den finanziell geringst möglichen Eingriff darstellt. Ziel müsse es sein, die Anlieger so gering wie möglich zu belasten. Außerdem sei die Ausdehnung der Bauzeit auf drei Bauabschnitte schlecht, da auch hieraus finanzielle Mehrbelastungen für die Anlieger entstehen werden.

 

Zur Frage der Mehrbelastungen infolge der Bauzeitenverlängerung trägt Herr BzStR Blesing vor, dass das Bezirksamt zurzeit ein Rechtsgutachten zur Auslegung des Straßenausbaubeitragsgesetzes erstellen lasse, mit der Zielstellung, dass die Mehrkosten eventuell nicht in die Beitragsbescheide einfließen werden. Das Ergebnis des Rechtsgutachtens steht aber noch aus und er könne zu jetzigen Zeitpunkt auch noch keinen Fertigstellungstermin nennen. Im Übrigen können die Beitragsbescheide ohnehin erst nach Beendigung der kompletten Baumaßnahme, d. h. erst ab November 2010 berechnet werden.

 

Herr Sczepanski betont, dass Herr BzStR Blesing und die Verwaltung das Straßenausbaubeitragsgesetz richtig anwenden und man sich sehr wohl mit der Frage der Ausbauvariante beschäftigen müsse. Die Grünen finden zwar aus Gründen des Ortsbildes die Großsteinpflastervariante vorteilhafter, aber in der Abwägung überwiegen die Belange der Anlieger hinsichtlich Kostenreduzierung und Lärm. Deshalb sei man für die Variante 2 Fahrbahn in hellem Asphalt.

 

Herr Koglin nimmt nochmals Bezug auf die von Herrn Liecke vorgetragene Position, das Straßenausbaubeitragsgesetz müsse nicht zwingend zur Anwendung gebracht werden. Das Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz sei nun einmal Gesetz und sofern die Voraussetzungen vorhanden sind, ist es von der Verwaltung anzuwenden. Berlin sei das letzte Bundesland außer Baden-Württemberg, das ein solches Abgabengesetz noch nicht hatte.

 

Herr Posselt berichtet, dass die Fraktion DIE LINKE für den Ausbau von Alt-Rudow in der Variante 2 a mit hellem Asphalt sei.

 

Herr Liecke möchte wissen, welche Fragen in dem Rechtsgutachten gestellt wurden und welche Kanzlei mit der Prüfung der Fragen beauftragt wurde. Darüber hinaus wundere er sich, warum ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, wenn die SPD sich ihrer Rechtsposition doch so sicher ist. Herr BzStR Blesing antwortet hierzu, dass die Kanzlei von Herrn Dr. Geulen mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt wurde. Herr Dr. Geulen stehe nicht in dem Ruf behördenfreundlich zu sein und man erwarte von dort auch keine willfährige Antwort. Außerdem wurden die Fragen mit allen Bezirksamtsmitgliedern abgestimmt.

 

Herr Scharmberg teilt mit, dass er von Anwohnern/Anliegern gefragt wurde, ob der Bau der Terrasse am Dorfteich einen Baubeginn darstellt. Hierzu teilt Herr BzStR Blesing mit, dass der Baubeginn der Terrasse im Zeitraum Juli/August 2006 gelegen hat. Es ist folglich unstrittig, dass der Baubeginn der Terrasse keinen Einfluss auf die Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes hat, da es zu diesem Zeitpunkt bereits in Kraft getreten war. Es handelt sich bei der Terrasse um eine aus Unterhaltungsmitteln finanzierte Maßnahme, die nicht Bestandteil des Bauprogramms ist und nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz auch keine Teileinrichtung darstellt.

 

Herr Schumacher spricht sich nochmals für den Erhalt des dörflichen Charakters von Alt-Rudow aus und begrüßt, dass die Parktaschen aus vorhandenem Pflastermaterial hergestellt werden sollen. Er befürwortet ebenfalls das Gutachten und auch die Tatsache, dass die Fragen mit allen Bezirksamtsmitgliedern abgestimmt worden. Darüber hinaus möchte er wissen, was die Gewerbetreibenden von Alt-Rudow zur Bauzeitverlängerung gesagt haben. Herr BzStR Blesing teilt zu dieser Nachfrage mit, dass die Verlängerung auf drei Bauabschnitte dem ausdrücklichen Wunsch eines Großteils der Gewerbetreibenden entspricht und zwar nicht nur der Gewerbetreibenden, die Mitglieder der AG Rudow sind.

 

Herr Lück spricht sich für eine Verschiebung der Entscheidung über die Ausbauvariante im Ausschuss aus, bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Rechtsgutachten vorliegt. Herr BzStR Blesing trägt hierzu vor, dass es am Mittwoch, den 4. Juli 2007 eine Entscheidung der BVV zum Ausbau von Alt-Rudow aus Zeitgründen zwingend geben müsse. Damit ein geplanter Baubeginn in 2008 zu halten ist, muss das Tiefbauamt und die Berliner Wasserbetriebe im Sommer 2007 in die Lage versetzt werden, die weiteren Schritte zur Ausschreibung der Bauleistungen in Angriff zu nehmen.

 

Herr Sczepanski fragt nach, ob man analog dem Bauvorhaben Maybachufer und der Bendastraße den Rest an Großsteinpflaster verkaufen kann, um Kosten zu senken. Herr Voskamp führt aus, dass dies prinzipiell möglich ist. Eine Summe kann man aber nicht nennen, da es der Angebotskalkulation der Unternehmen obliegt, wie hoch die Rückvergütung auf den abgegebenen Gesamtpreis liegen wird.

 

Herr Liecke fragt, ob es schon Ausschreibungen gab. Herr BzStR Blesing verneint diese Frage.

 

Abschließend bittet Herr Scharmberg um ein Meinungsbild, ob die Straße Alt-Rudow im Abschnitt von Krokusstraße bis Neudecker Weg neu gebaut werden soll.

Die Frage wird mit 9 Stimmen der Mitglieder der SPD, Grünen, DIE LINKEN, Graue bejaht.

Die restlichen Mitglieder nehmen an der Abstimmung nicht teil.

 

Herr Liecke gibt zu Protokoll: „Die Fraktion der CDU ist für eine Instandsetzung von Alt-Rudow, jedoch ohne Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen“.

 

Herr Lück plädiert für die Fraktion der FDP für eine Sanierung lediglich der Fahrbahn.

 

Der Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild, ob die Variante 2 a „Bau einer Fahrbahn aus „hellem“ Asphalt mit Verlängerung der Bauzeit auf drei Bauabschnitte mit einer Bauzeit von 24 Monaten mit Winterpausen“ zur Ausführung kommen soll.

 

·       Die Frage wird mit 9 Stimmen der Mitglieder der SPD, Grünen, DIE LINKEN, Graue bejaht.

·       Die Fraktion der FDP stimmt mit Nein (1 Nein Stimme)

·       Keine Enthaltungen

·       Die Fraktion der CDU nimmt an der Abstimmung nicht teil und verweist auf die Protokollnotiz

 


 
 

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