Auszug - Besprechung der Vorlage zur Entscheidung der BVV über die Baumaßnahme Alt-Rudow
Herr Scharmberg begrüßt die
Ausschussmitglieder und die Mitglieder der Verwaltung, sowie als Gast Herrn
Dudenhöfer vom Baustoffprüfinstitut „ASPHALTA“. Die Tagesordnung
ist allen rechtzeitig zu gegangen, so dass die 10. Sitzung ordnungsgemäß
begonnen werden kann. Herr Koglin stellt einen Antrag zur
Ergänzung der Tageordnung: Der Ausschussvorsitzende Herr Scharmberg wird
ermächtigt, vor dem Plenum der BVV am kommenden Mittwoch, den 04. Juli 2007
einen neutralen Bericht über die Erörterung des Ausschusses zu TOP 1 zu halten. Der Antrag wird bei 3 Enthaltungen
mit 12 Ja-Stimmen angenommen. Herr Bezirksstadtrat Blesing
berichtet einleitend über den Inhalt der Bezirksamtsvorlage vom 19.06.2007 zum
Neubau von Alt-Rudow. Die Bezirksamtsvorlage stellt nicht die Anwendung des
Straßenausbaubeitragsgesetzes in Frage, sondern beinhaltet die Darlegung der
Ausbauvarianten, die Abwägung der von den Anliegern eingebrachten Hinweise und
Bedenken sowie die mit den Varianten verbundenen Kosten. Es gibt grundsätzlich zwei
Ausbauvarianten: 1. Variante „Bau einer
Fahrbahn aus Großsteinpflaster“ 2. Variante „Bau einer
Fahrbahn aus Asphalt“ Die Varianten 1 a und 2 a beziehen
sich inhaltlich auf die Grundvarianten 1 und 2 jedoch mit dem Zusatz der
Verlängerung der Bauzeit auf drei Bauabschnitte mit einer Bauzeit von 24
Monaten mit Winterpausen. Das Bezirksamt hat sich in seiner
Sitzung am 19.06.2007 nach Abwägung von Vor- und Nachteilen beider Varianten
für einen Ausbau in der Variante 2a „Fahrbahn in Asphalt mit einer
verlängerten Bauzeit von 24 Monaten in drei Bauabschnitten auf drei Jahre mit
Winterpausen“ entschieden. Herr BzStR Blesing erläutert, dass
gemäß § 3 Abs. 3 des Straßenausbaubeitragesgesetzes die BVV zu entscheiden hat,
in welcher der vorgeschlagenen Varianten gebaut werden soll. Das Tiefbauamt hat zur Klärung der
Baugrundverhältnisse, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbauvarianten
und die Bemessung des Oberbaues haben, das Baustoffprüfinstitut
„ASPHALTA“ beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Herr Dudenhöfer
wird für diesbezügliche Fragen dem Ausschuss zur Verfügung stehen. Herr Voskamp erläutert anhand von
Plänen und Regelquerschnitten die Vor- und Nachteile der Variante 1
[„Fahrbahn in Großsteinpflaster mit Bitumenverguss“ mit einer
durchgehenden 10 Meter breiten Pflasterung] und der Variante 2
[„Fahrbahn in Asphalt“ mit einer 6 Meter breiten Fahrbahn in
Asphalt und je zwei 2 Meter breiten, zur Fahrbahn parallel laufenden
Parkstreifen in Großsteinpflaster]. Hinsichtlich der Aspekte
Wirtschaftlichkeit und Kosten ist die Variante 2 um ca. 21 % kostengünstiger
bedingt durch die schnellere Bauweise. Bezüglich der baubetrieblichen Abläufe
kann eine Asphaltfahrbahn mindestens 8-mal schneller hergestellt werden. Hinzu
kommt, dass die Fugen im Großsteinpflaster nach dem Verlegen zusätzlich mit
Bitumen vergossen werden müssen, was die Herstellungszeit nochmals erheblich
verlängern würde. In Bezug auf den künftigen Unterhaltungsaufwand kann man
davon ausgehen, dass die Deckschicht der Asphaltfahrbahn mindestens zwischen 15
und 20 Jahren halten wird. Der Bitumenverguss würde aber diesen Zeitraum ohne
Nachbehandlung nicht überdauern. Das Herausnehmen von Pflastersteinen infolge von
Aufgrabungen gestaltet sich immer als Problem, da der Pflasterverband gestört
wird und i.d.R. nicht wieder exakt, so wie vorhanden, hergestellt wird. In
Sachen Lärmentwicklung ist Asphalt bei Tempo 30 km/ h gegenüber
Großsteinpflaster um ca. 3 dbA leiser. Diese Reduzierung wird als Halbierung
des Lärms empfunden. In puncto Verkehrssicherheit und Benutzbarkeit ist
Großsteinpflaster trotz des Fugenvergusses für Radfahrer deutlich ungünstiger.
Hinsichtlich der Rutschgefahr ist Asphalt günstiger als Großsteinpflaster.
Bezogen auf das Ortsbild und den Denkmalschutz würde Großsteinpflaster den
Dorfcharakter von Alt-Rudow deutlich besser betonen als Asphalt. Bei einer
Asphaltbauweise kann man einen „hellen“ Asphalt verwenden, der
nicht den optischen Eindruck eines „schwarzen“ Bandes vermittelt. Auf der Grundlage der vorgetragenen
Gesichtspunkte zu beiden Varianten entstand eine ausgiebige Erörterung der
Sachlage zwischen den Fraktionen. Herr Koglin berichtet zur
Entscheidung innerhalb der Fraktion der SPD. Man habe es sich mit der
Entscheidung zwischen Asphalt und Großsteinpflaster nicht leicht gemacht und
das Für und Wider intensiv abgewogen. Unter Berücksichtigung der Anlieger- und
Bürgerinformationsveranstaltungen und der dort vorgebrachten Einwendungen habe
man sich aus Gründen der geringst möglichen finanziellen Belastung, der
schnelleren Bauabläufe und der günstigeren Lärmentwicklung für eine Ausführung
der Fahrbahn in „hellem“ Asphalt entschieden. Herr Schumacher berichtet, dass sich
die Partei der Grauen ebenfalls für eine Variante in hellem Asphalt ausspricht Herr Mahlo spricht sich für die
Variante 1 Großsteinpflasterfahrbahn mit Fugenverguss aus, da er den dörflichen
Charakter von Alt-Rudow fördern möchte. Herr Liecke betont in seiner
Funktion als Fraktionsvorsitzender der CDU, dass das
Straßenausbaubeitragsgesetz nicht zur Anwendung kommen müsse, da es sich um
eine Sanierungsmaßnahme handelt. Daher ist die Entscheidung über die Variante
„egal“. Die CDU wird deshalb zur Ausbauvariante keine Aussage
treffen. Vom Grundsatz sei die CDU jedoch für die Maßnahme allerdings ohne
Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes. Herr Lück stimmt der Ausbaumaßnahme
in der dargestellten Form grundsätzlich nicht zu, da er der Meinung ist, dass
ein reduzierter Ausbau (nur Fahrbahnsanierung, ohne Gehwege und Beleuchtung)
den finanziell geringst möglichen Eingriff darstellt. Ziel müsse es sein, die
Anlieger so gering wie möglich zu belasten. Außerdem sei die Ausdehnung der
Bauzeit auf drei Bauabschnitte schlecht, da auch hieraus finanzielle
Mehrbelastungen für die Anlieger entstehen werden. Zur Frage der Mehrbelastungen
infolge der Bauzeitenverlängerung trägt Herr BzStR Blesing vor, dass das Bezirksamt
zurzeit ein Rechtsgutachten zur Auslegung des Straßenausbaubeitragsgesetzes
erstellen lasse, mit der Zielstellung, dass die Mehrkosten eventuell nicht in
die Beitragsbescheide einfließen werden. Das Ergebnis des Rechtsgutachtens
steht aber noch aus und er könne zu jetzigen Zeitpunkt auch noch keinen Fertigstellungstermin
nennen. Im Übrigen können die Beitragsbescheide ohnehin erst nach Beendigung
der kompletten Baumaßnahme, d. h. erst ab November 2010 berechnet werden. Herr Sczepanski betont, dass Herr
BzStR Blesing und die Verwaltung das Straßenausbaubeitragsgesetz richtig
anwenden und man sich sehr wohl mit der Frage der Ausbauvariante beschäftigen
müsse. Die Grünen finden zwar aus Gründen des Ortsbildes die
Großsteinpflastervariante vorteilhafter, aber in der Abwägung überwiegen die
Belange der Anlieger hinsichtlich Kostenreduzierung und Lärm. Deshalb sei man
für die Variante 2 Fahrbahn in hellem Asphalt. Herr Koglin nimmt nochmals Bezug auf
die von Herrn Liecke vorgetragene Position, das Straßenausbaubeitragsgesetz
müsse nicht zwingend zur Anwendung gebracht werden. Das Berliner
Straßenausbaubeitragsgesetz sei nun einmal Gesetz und sofern die
Voraussetzungen vorhanden sind, ist es von der Verwaltung anzuwenden. Berlin
sei das letzte Bundesland außer Baden-Württemberg, das ein solches
Abgabengesetz noch nicht hatte. Herr Posselt berichtet, dass die
Fraktion DIE LINKE für den Ausbau von Alt-Rudow in der Variante 2 a mit hellem
Asphalt sei. Herr Liecke möchte wissen, welche
Fragen in dem Rechtsgutachten gestellt wurden und welche Kanzlei mit der
Prüfung der Fragen beauftragt wurde. Darüber hinaus wundere er sich, warum ein
Gutachten in Auftrag gegeben wird, wenn die SPD sich ihrer Rechtsposition doch
so sicher ist. Herr BzStR Blesing antwortet hierzu, dass die Kanzlei von Herrn
Dr. Geulen mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt wurde. Herr Dr.
Geulen stehe nicht in dem Ruf behördenfreundlich zu sein und man erwarte von
dort auch keine willfährige Antwort. Außerdem wurden die Fragen mit allen Bezirksamtsmitgliedern
abgestimmt. Herr Scharmberg teilt mit, dass er
von Anwohnern/Anliegern gefragt wurde, ob der Bau der Terrasse am Dorfteich
einen Baubeginn darstellt. Hierzu teilt Herr BzStR Blesing mit, dass der
Baubeginn der Terrasse im Zeitraum Juli/August 2006 gelegen hat. Es ist
folglich unstrittig, dass der Baubeginn der Terrasse keinen Einfluss auf die
Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes hat, da es zu diesem Zeitpunkt
bereits in Kraft getreten war. Es handelt sich bei der Terrasse um eine aus
Unterhaltungsmitteln finanzierte Maßnahme, die nicht Bestandteil des
Bauprogramms ist und nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz auch keine
Teileinrichtung darstellt. Herr Schumacher spricht sich
nochmals für den Erhalt des dörflichen Charakters von Alt-Rudow aus und
begrüßt, dass die Parktaschen aus vorhandenem Pflastermaterial hergestellt
werden sollen. Er befürwortet ebenfalls das Gutachten und auch die Tatsache,
dass die Fragen mit allen Bezirksamtsmitgliedern abgestimmt worden. Darüber
hinaus möchte er wissen, was die Gewerbetreibenden von Alt-Rudow zur
Bauzeitverlängerung gesagt haben. Herr BzStR Blesing teilt zu dieser Nachfrage
mit, dass die Verlängerung auf drei Bauabschnitte dem ausdrücklichen Wunsch
eines Großteils der Gewerbetreibenden entspricht und zwar nicht nur der
Gewerbetreibenden, die Mitglieder der AG Rudow sind. Herr Lück spricht sich für eine
Verschiebung der Entscheidung über die Ausbauvariante im Ausschuss aus, bis zu
dem Zeitpunkt, an dem das Rechtsgutachten vorliegt. Herr BzStR Blesing trägt
hierzu vor, dass es am Mittwoch, den 4. Juli 2007 eine Entscheidung der BVV zum
Ausbau von Alt-Rudow aus Zeitgründen zwingend geben müsse. Damit ein geplanter
Baubeginn in 2008 zu halten ist, muss das Tiefbauamt und die Berliner
Wasserbetriebe im Sommer 2007 in die Lage versetzt werden, die weiteren
Schritte zur Ausschreibung der Bauleistungen in Angriff zu nehmen. Herr Sczepanski fragt nach, ob man
analog dem Bauvorhaben Maybachufer und der Bendastraße den Rest an Großsteinpflaster
verkaufen kann, um Kosten zu senken. Herr Voskamp führt aus, dass dies
prinzipiell möglich ist. Eine Summe kann man aber nicht nennen, da es der
Angebotskalkulation der Unternehmen obliegt, wie hoch die Rückvergütung auf den
abgegebenen Gesamtpreis liegen wird. Herr Liecke fragt, ob es schon
Ausschreibungen gab. Herr BzStR Blesing verneint diese Frage. Abschließend bittet Herr Scharmberg
um ein Meinungsbild, ob die Straße Alt-Rudow im Abschnitt von Krokusstraße bis
Neudecker Weg neu gebaut werden soll. Die Frage wird mit 9 Stimmen der
Mitglieder der SPD, Grünen, DIE LINKEN, Graue bejaht. Die restlichen Mitglieder nehmen an
der Abstimmung nicht teil. Herr Liecke gibt zu Protokoll:
„Die Fraktion der CDU ist für eine Instandsetzung von Alt-Rudow, jedoch ohne
Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes, da die Voraussetzungen hierfür
nicht vorliegen“. Herr Lück plädiert für die Fraktion
der FDP für eine Sanierung lediglich der Fahrbahn. Der Vorsitzende bittet um ein
Meinungsbild, ob die Variante 2 a „Bau einer Fahrbahn aus
„hellem“ Asphalt mit Verlängerung der Bauzeit auf drei
Bauabschnitte mit einer Bauzeit von 24 Monaten mit Winterpausen“ zur
Ausführung kommen soll. · Die Frage wird mit 9 Stimmen der
Mitglieder der SPD, Grünen, DIE LINKEN, Graue bejaht. · Die Fraktion der FDP stimmt mit Nein
(1 Nein Stimme) · Keine Enthaltungen · Die Fraktion der CDU nimmt an der
Abstimmung nicht teil und verweist auf die Protokollnotiz |
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