Auszug - Vorstellung des fertiggestellten Mauerweges  

 
 
9.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 21.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Durch den Fachbereich Stadtplanung wurde kurz dargestellt auf welcher Grundlage es zu diesem Projekt „Mauerweg“ kam, wie die Finanzierung erfolgte und welche Teilstrecken fertig gestellt wurden bzw

Durch den Fachbereich Stadtplanung wurde kurz dargestellt auf welcher Grundlage es zu diesem Projekt „Mauerweg“ kam, wie die Finanzierung erfolgte und welche Teilstrecken fertig gestellt wurden bzw. welche Teile noch zu realisieren sind.

 

Der Abgeordnetenhausbeschluss vom 05.04.01 beauftragt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Dokumentation und Nutzung des ehemaligen Mauerstreifens.

 

Dieses Konzept (Senatsbeschluss Nr. 346/01 vom 02.10.01) sieht vor, einen durchgehenden Weg im Verlauf der Grenzanlagen um das ehemalige West-Berlin als „Berliner Mauerweg“ zu kennzeichnen und wurde dem Abgeordnetenhaus am 11.10.01 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

¨    Gesamtlänge: 160 km (innerstädtisch 45 km, Umlandgrenze zu Brandenburg 115 km).

¨    128 km noch im Bestand vorhanden (befestigte Zoll- und Kolonnenwege und Straßen)

¨    22 km unbefestigte Lückenschlüsse und

¨    10 km Umfahrungen von Privatgrundstücken und Verkehrsbarrieren

 

Mit der Umsetzung des Konzeptes wurde die Grün Berlin Park- und Garten GmbH von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragt. Diese beauftragte vier Planungsbüros mit der Erstellung der Unterlagen und Durchführung der Maßnahmen.

 

Die Finanzierung erfolgte zu 90 % aus GA Mitteln und zu 10 % aus Eigenmitteln des Landes Berlin (SenStadt). Bisher wurden insgesamt ca. 15 km Wege neu hergestellt sowie der Mauerweg komplett beschildert. Kosten: netto 3,35 Mio. €.

 

Im Bezirk Neukölln wurden 3 Maßnahmen durchgeführt:

 

-        Herstellung der Wegeverbindung westlich Buckower Damm Richtung Töpchiner Weg

-        Verbindungsweg östlich Waltersdorfer Chaussee zum künftigen Landschaftspark Rudow/Altglienicke und eine

-        Wegestrecke direkt am Britzer Zweigkanal von der Britzer-Allee-Brücke Richtung Heidekampgraben

 

Nicht realisiert sind folgende Teilstrecken:

 

-        Stuthirtenweg östlich des Buckower Damms, Bebauungsplan mit dem Ziel einer öffentlichen Durchwegung (Straße) in Bearbeitung. Derzeitige Umgehung über Buckower Damm und Ringslebenstraße.

-        Rudower Fließ/Dörferblick, derzeitige Umgehung Rudower Fließ, Geflügelsteig, Waßmannsdorfer Chaussee

-        Waßmannsdorfer Chaussee/Schönefelder Straße wird mittelfristig realisiert.

 

Weitere wichtige Wegeteilstrecken (Heidekampgraben (Treptow), Teltowkanal (Weg zwischen Kanal und Autobahntrasse, Hauptweg im künftigen Landschaftspark Rudow/Altglienicke) wurden bzw. werden derzeit im Zusammenhang mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem 15. Bauabschnitt der Bundesautobahn A100/A113 neu realisiert.

 

Nach Rücksprache mit der Grün Berlin Park- und Garten GmbH ist man derzeit bei der zuständigen Senatsverwaltung dabei, weitere Mittel zur Realisierung noch fehlender Teilstrecken zu beantragen.

 

Im Anschluss wurde die Frage gestellt, ob der Mauerweg dort wo er gleichzeitig Bestandteil des Wegesystems einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage ist - wie dies z. B. am Töpchiner Dreieck in Buckow der Fall ist - für Radfahrer freigegeben wird um den Weg künftig durchgängig zum Radfahren nutzen zu können. Die Frage wurde durch die Leitung des Naturschutz- und Grünflächenamtes mit nein beantwortet. Es wird auf Grund vorhandener Wegebreiten- und befestigungen keine Erlaubnis zum Radfahren geben.

 

In Verlängerung der Groß-Ziethener Chaussee verläuft der Mauerweg jenseits der Berliner Landesgrenze auf dem ehemaligen Kollonnenweg in der Gemeinde Schönefeld OT Großziethen. Im Straßenbereich wurde für den Mauerweg eine Querungshilfe (Mittelinsel) errichtet. Es besteht in diesem Bereich für Fahrzeuge keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, wie dies für die Groß-Ziethener Chaussee der Fall ist. Die Frage ist, ob im Interesse einer sichereren Querung in die Geschwindigkeitsreduzierung der Bereich der Querungshilfe im OT Großziethen einbezogen werden kann. Die Verwaltung sagte zu, sich gemeinsam mit Grün Berlin der Park- und Garten GmbH um eine diesbezügliche Lösung zu bemühen.

 

Als Anlage 3 ist dem Protokoll eine Übersichtskarte zum Verlauf des Mauerweges um das ehemalige West-Berlin beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 3 (6606 KB)    

 
 

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